Kann ich gegen eine Ordnungswidrigkeit vorgehen?
Moin Moin in die Runde, ich glaube es ist besser euch erstmal die Situation zu schildern. Ich habe letztens einen meiner Freunde in einer anderen Stadt besucht. Ich bin dabei nach Navi gefahren. Kurzzeitig hat mein Handy ein wenig faxen gemacht, dabei bin ich aus versehen eine Auffahrt zu früh abgebogen und bin eine ZOB-Anlage gefahren. Ich bin kurz angehalten (nicht ausgestiegen) habe mich orientiert und bin direkt wieder rausgefahren. Anscheint hat das ein Busfahrer gesehen und mich direkt gemeldet. Jetzt habe ich eine Verwarnung bekommen die ich innerhalb einer Woche zahlen soll im Wert von 55EUro. Ja, dass war ein dämlicher Fahrfehler aber deswegen gleich 55EUro? Ich habe jetzt noch eine Woche Zeit um Einspruch einzulegen. Kennt sich dort jemand aus und kann mir sagen was ich dagegen machen kann?
11 Antworten
Selbstverständlich kannst du Widerspruch einlegen. Bei der Verwarnung sollte auch eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung dabei sein.
Die Frage ist natürlich, ob es dir etwas bringt oder es am Ende noch teurer für dich wird? Du bist in einen Bereich eingefahren, für den ein "Durchfahrt verboten" Schild galt. Das solltest du kennen und als Verkehrsteilnehmer beachten. Das hast du nicht getan. Das ist der Fakt.
Ah, so ist das. Da sieht man mal wieder, wie lange ich schon kein Verwarngeld mehr gekriegt habe. ;)
Danke für die Aufklärung!
Nichts, du hast den Verstoß doch eindeutig begangen und gibst ihn auch zu.
Dafür ist eben dieses - mit Verlaub günstige - Bußgeld vorgesehen. In anderen Länder wärst du hier mit mehreren hundert Euro dabei gewesen, also sei froh.
Nichts kannst du dagegen machen ausser bezahlen.
Wie oder mit welchem Argument willst du dagegen angehen? Es ist doch unstrittig, dass du das Befahrverbot missachtet hast. Und 20 Minuten heißt nicht, dass du den Bereich sofort wieder verlassen hast. Irgendetwas stimmt also an deiner Schilderung nicht. Nur du weißt, was wirklich war. Keiner hier weiß das.
Legst du Rechtsmittel gegen die OWi ein, bzw gegen den folgenden Bußgeldbescheid, dann könnten die Videoaufnahmen in Augenschein genommen werden. Wie gesagt, nur du weißt, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht.
Ein Parken von 20 Minuten ist bei Dir ein kurzes Anhalten???
Und dann verarschst Du hier noch die GF-Geneinde?
55 Euro sind da noch viiieeel zu wenig.
Nein. Im Verwarngeldangebot gibt es nur die Möglichkeit Zahlen (und damit annehmen) oder nicht Zahlen. In letzterem Fall folgt ein Bußgeldbescheid in selber Höhe zzgl. 28,50 Gebühren und Auslagen und erst gegen diesen sind Rechtsmittel möglich.