Kann ich eine Speicherkarte zurückgeben (Verpackung schon geöffnet)?
Hallo,
Ich habe gestern eine SD karte gekauft. Das Paket habe icb geöffnet und dann gestestet, leider ist die Karte mit meinem Gerät nicht kompatibel.
Ich wollte die Karte heute zurückgeben, aber die Frau an der Kasse meinte, dass sie das Paket nicht annehmen kann.
Grund :
- das Paket ist geöffnet und kann nicht mehr verkauft werden.
- sd Karten kann man nicht zurücknehmen, da es ein Speichermedium ist.
Falls ich es umtauschen kann, kann ich auf einen Paragrafen oder sonstigem verweisen?
Danke und Gruß
Sascha
6 Antworten
Du hast grundsätzlich kein Rückgabe oder Umtauschrecht bei im Laden gekaufter Produkte wenn kein Mangel vorliegt.
Um eines vorweg zu nehmen: Nein - es besteht kein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht! Hat der Verbraucher seine Ware herkömmlich im Laden gekauft und ist die Ware nicht mangelhaft, dann steht ihm laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kein gesetzliches Rückgaberecht zu.
Ich bin auf die Frage eingegangen,und solche Produkte sind bei allen wenn die Verpackung geöffnet wurde grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen,da muss ich nicht fragen wo gekauft!
Und Freiwillig ist hier das Zauberwort,da legt der Händler die Regeln fest ob er ein im Laden gekauftes Produkt überhaupt zurücknimmt,und er legt da dann auch die Regeln fest.
Ja eben, es könnte doch gut sein, dass bei dem Laden, wo der Threadsteller das Produkt gekauft hat, es eine freiwillige Regelung zur Rücknahme gibt. Er hat ja nicht nach den gesetzlichen Regeln gefragt, die allgemein gelten, sondern was in seinem Fall gilt.
Da wäre es doch fair, ihn auch drauf hinzuweisen, dass es, je nach Geschäftskette, wo er eingekauft hat, es durchaus ein freiwilliges Rücknahmerecht geben könnte. Bei Drogerie Rossmann gibt es z. B. sowas und auch in vielen anderen Geschäften. Deshalb wäre meine erste Reaktion gewesen, zu überprüfen, ob sich die Verkäuferin an ihre firmeninternen Versprechen zur Rücknahme (sofern es solche gibt) gehalten hat und sich selbst zu erkundigen, ob für die Firma solche freiwilligen Regelungen existieren. Wenn diese existieren, kann die Firma doch nicht einfach sagen, dass sie bei dem Kunden sich aber nicht mehr an die freiwillige Regelung hält. Wenn, dann gilt das für alle Kunden.
"Er hat ja nicht nach den gesetzlichen Regeln gefragt, die allgemein gelten, sondern was in seinem Fall gilt"
Hat er
"Falls ich es umtauschen kann, kann ich auf einen Paragrafen oder sonstigem verweisen"
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"Ja eben, es könnte doch gut sein, dass bei dem Laden, wo der Threadsteller das Produkt gekauft hat, es eine freiwillige Regelung zur Rücknahme gibt"
Spielt keine Rolle ob oder ob nicht da die Rücknahme mit Begründung warum abgelehnt wurde.
Ich wollte die Karte heute zurückgeben, aber die Frau an der Kasse meinte, dass sie das Paket nicht annehmen kann.
Grund :
- das Paket ist geöffnet und kann nicht mehr verkauft werden.
- sd Karten kann man nicht zurücknehmen, da es ein Speichermedium ist.
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"Wenn diese existieren, kann die Firma doch nicht einfach sagen, dass sie bei dem Kunden sich aber nicht mehr an die freiwillige Regelung hält. Wenn, dann gilt das für alle Kunden."
Es werden grundsätzlich bei keinem Händler Speichermedien Zurückgenommen oder umgetauscht wenn die Verpackung und Versiegelung geöffnet und gebrochen wurde!Das noch nicht einmal wenn online bestellt denn da gelten die 14 Tage Widerruf für Speichermedien nicht wenn die Versiegelung gebrochen wurde
"Falls ich es umtauschen kann, kann ich auf einen Paragrafen oder sonstigem verweisen"
Richtig, "sonstigem" können auch die internen Regelungen sein, z. B. Versprechen von Rossmann, dass bei Nichtgefallen alle Ware umgetauscht werden kann. Und genau darauf hätte man hinweisen können, das zu überprüfen, ob es für den Händler solche Versprechen gibt.
So wie du argumentierst, gehe ich eher davon aus, dass du dein (Halb)wissen unter die Leute bringen wolltest und es dir egal war, ob du damit dem Fragesteller hilfst oder nicht.
Jeder Laden kann selbst regeln, ob er geöffnete Packungen zurücknimmt oder nicht. Also erzähle nicht, dass das kein Laden machen würde. Du kannst unmöglich einen Überblick über alle tausende Händler (auch Einzelunternehmer) in Deutschland haben.
Du soltest mal etwas aufpassen,von wegen Halbwissen,Du laberst mir hier einen Popel an die Backe und spielst Dich auf und hast nicht einmal den Ansatz einer Ahnung,Speichermedien bei denen die Versiegelung gebrochen ist nimmt grundsätzlich und ohne Ausnahme kein Händler in Deutschland zurück,die können und dürfen dann nicht wieder neu verkauft werden!
Allerdings gibt es einige Waren, für die das Gesetz ein Widerrufsrecht in § 312g Abs. 2 BGB ausschließt. Entsprechend können diese Waren auch nicht zurückgesendet werden,auch umgetauscht werden können diese Produkte nicht.
Keinen Anspruch auf Widerruf haben Sie bei:
personalisierte, nach individuellen Vorgaben hergestellte Waren (beispielsweise auch Waren mit individuellen Gravuren)
entsiegelte Datenträger (CDs, DVDs, Games, Software u.ä.)
Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Quelle:Bezahlen net
Im allgemeinen sind funktionsfähige Sachen vom Umtausch ausgeschlossen. Da hat die Verkäuferin Recht. Du kannst nur auf Kulanz hoffen. Nicht gefallen zählt auch nicht.
Und wieso ist die nicht kompatibel ? Du solltest dich vor dem Kauf informieren.
Sie ist ja nicht kaputt. Das wäre ein Argument.
Wenn du sie im Geschäft gekauft hast und sie funktioniert, hast du keinen Anspruch auf Rücknahme.
Wieso ist sie denn nicht kompatibel?
Fortmatier die doch, sodass sie mit deinem Gerät kompatibel ist
Darum geht es mir nicht.
Es geht mir darum ob die Person an der Kasse recht hat.
Möchtest du eine bereits geöffnete Verpackung kaufen? Ich nicht.
Möchtest du mit Regen und Schlamm bespritzt werden? Ich nicht. Und trotzdem ist Radfahren bei Regen erlaubt. Dein Argument zieht nicht.
Es gibt aber Geschäfte, die ein Rückgaberecht freiwillig anbieten. Deshalb sollte man erstmal nachfragen, wo der ARtikel gekauft wurde und sich dann über die Rückgabe- und Kulanzmodalitäten des Geschäfts informieren.