Anzahlung Privat Autokauf?

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Nun, eher nein.

Aber derjenige kann ja einen Gerichtsprozess ansetzen.

Es wurde ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen, und die Anzahlung ist der Beweis dafür.

Am einfachsten geht man der Sache aus dem Weg, wenn endlich gezahlt wird. Was die Anzahlung angeht sollten sich die beiden Parteien einigen. Im Falle eines Rücktritts kann der Verkäufer aber Schadenserstz verlangen, den Schaden müsste er aber nachweisen. Wenn es jetzt mir passieren würde, würde ich dem vermutlich 150 oder 170 Euro zurücksenden, aber vorher mich mit dem einigen. Und das schriftlich festhalten.

Vor Gericht dürfte der Käufer schlechte Karten haben, da er er ja andauernd signalisiert hat, er will die Ware haben. Er könnte verdonnert werden, den Rest endlich zu zahlen.

Die Anzahlung ist wie ein Vertrag...zahlt der Käufer nicht in vereinbarter Zeit kann der Verkäufer eine Frist setzen u das Geld sonst einbehalten...