Käufer hat nach Absprache für Auto Anzahlung gesendet. Verkäufer hat diese nach ca45min. Zurück gesendet, wg. Besserem Angebot. Ist das zulässig?

6 Antworten

Ist das zulässig?

Wie sagen Juristen in so einem Fall ganz gerne mal? : "Es kommt drauf an."..und zwar auf Details und die näheren Umstände und ob man letztlich auch überhaupt bereit ist, die Frage mit großem Kostenrisiko notfalls gerichtlich klären zu lassen.

Aber wenn ich schon lese "Käufer hat nach Absprache für Auto Anzahlung gesendet...."....weiß ich sofort, dass man so kein Auto verkauft, wenn man keinen Ärger haben will.

Das einzige solide und sinnvolle ist m.E. immer noch die klassische Methode: potenzieller Käufer kommt, besichtigt das Fahrzeug, macht eine Probefahrt (lässt dafür den Ausweis da oder man fährt mit), entscheident sich dafür oder dagegen, man macht den Kaufvertrag, fotografiert den Perso des Käufers, tauscht Geld gegen Auto, Schlüssel und die Papiere. Alles mit Absprachen, Fernhandel, Anzahlung, Ratenzahlung und weiteres ist Mist und birgt immer die Gefahr von Ärger oder gar Betrug.

Lediglich wie man das mit Abmelden oder Ummelden macht, kommt wieder auf den Einzelfall drauf an.

Hallo Karin,

wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann kann der Verkäufer das Auto nicht an einen anderen Kunden verkaufen, selbst wenn er ein besseres Angebot bekommen hätte.

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich zustande gekommen sein. Allerdings ist dann der Nachweis deutlich schwieriger. Wenn du eine Anzahlung geschickt hast, dann ist das ein Indiz dafür, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Aber der Verkäufer kann dem auch widersprechen und behaupten, dass du ihm ohne Aufforderung das Geld geschickt hast, da du wusstest, dass noch ein anderer Interessent da ist. Oder tausend andere Geschichten.

Und jetzt kommt es darauf an, wer seine Variante dem Richter glaubwürdiger erzählen kann.

Vielleicht solltest du dir nochmal genau überlegen, warum es so wichtig ist, Verträge schriftlich zu schließen, selbst wenn es nicht vorgeschrieben ist. Es lebt sich viel einfacher ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Danke euch allen. Die Kommunikation auf eBay Kleinanzeigen ist Beweis genug das war eine eindeutige Absprache. Aber ich verbuchen es als lernerfahrung.

Wenn Du ihm bereits den Verkauf zugesagt hast, nicht. Das ist bereits ein gültiger Kaufvertrag.

Wenn der Kaufvertrag stand, nicht.

Mündlich zählt auch.

Das ist geil, weil auch der Vertrauensschaden für Schadensersatz jetzt anfällt.

Um es einfach zu halten, würde ich die Kaufpreisdifferenz, die der Verkäufer erziehlt hat, hier ansetzen.

Und die fordern, freut er sich bestimmt.