Kann ich ein Haftbefehl kriegen, was für strafe erwartet mich?

1 Antwort

Kann ich ein Haftbefehl kriegen

Dafür müsste ein Haftgrund (§ 72 JGG i. V. m. §§ 112, 112a StPO) vorliegen. Ob dies der Fall ist, lässt sich mit den Angaben aus deiner Frage nicht beurteilen.

was für strafe erwartet mich?

Von Einsicht oder Reue lese ich in deiner Frage nichts. Gegen dich wurden nach eigener Angabe auch bereits Erziehungsmaßregeln verhängt. Insofern wird es wohl dieses Mal auf Zuchtmittel hinauslaufen, voraussichtlich Dauerarrest.

Sprich mit deinen Sorgeberechtigten, wende dich an die Jugendgerichtshilfe und setz dich mit deinen Taten auseinander. Du verbaust dir deine eigene Zukunft.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)