Kann ich die Strafe wegen der Verkehrordnungswidrigkeit vermeiden als nicht Verantwortlicher?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst

  • den tatsächlichen Fahrer angeben
  • die Aussage zum tatsächlichen Fahrer vermeinden, wenn es ein naher Angehöriger ist

Bei Parkverstößen gibt es die Besonderheit, das wenn kein Fahrer ermittelt werden kann der Halter die Verfahrenskosten (18,50€ iirc*) zu tragen hat. Theoretisch wäre auch eine Fahrtenbuchauflage möglich, aber sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Parkverstoß handelt würde ich nicht davon ausgehen dass die Auflage erfolgt.

*ich hab mich geirrt, es sind 23,50€

https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse/


gambit50 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:43

Ist deiner Meinung nach das Ignorieren oder ein Widerspruch sinnvoll, da ich nicht der Verantwortliche bin?

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Stadewaeldchen  29.06.2024, 13:44
@gambit50

Einen Anhörungsbogen kannst du ignorieren oder auch nicht. Einem Bußgeldbescheid müsstest du widersprechen, sonst wird er rechtskräftig.

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Stadewaeldchen  29.06.2024, 14:00
@gambit50

Wenn du den Anhörungsbogen ignorierst kann es sein das weiter ermittelt wird oder du einen Bußgeldbescheid erhältst weil man davon ausgeht dass du auch der Fahrer warst. Gegen den kannst du dann Widerspruch einlegen.

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gambit50 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:15
@Stadewaeldchen

Ich denke bei so einem kleinen Verstoß wird nicht so hart eskaliert (Fahrtenbuch). Mit den 23,50 € sollte Schluss sein.

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Stadewaeldchen  29.06.2024, 14:16
@gambit50
Ich denke bei so einem kleinen Verstoß wird nicht so hart eskaliert (Fahrtenbuch)

Gehe ich auch nicht von aus wie ich oben schon sagte.

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HfPol110  29.06.2024, 13:10

28,50*

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Stadewaeldchen  29.06.2024, 13:47
@HfPol110

Nein, das verwechselst du mit den Verwaltungsgebühren die bei einem Bußgeldbescheid anfallen. Hier sind es 20€ plus 3,50 "Porto und Verpackung". Die Rechtsgrundlage und Erläuterung findest du in dem ersten Link von mir weiter oben.

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gambit50 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:01

Also kann ich die Aussage verweigern und zahle anstatt 50 € die 18,50 €?

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Ist gerade spannend. Nachdem aktuell höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der Fahrer nicht zwingend haften muss, haben die Ordnungsämter eigentlich keine Chance mehr, ein Parkverbotsbußgeld gegen den Halter durchzusetzen. Was nicht heißt, dass sie es nicht tun. Und was nicht heißt, dass jeder, der dagegen klagt, auch gewinnt.

In dem Fall ist es ein wenig die Abwägung, ob man

  • die günstige Verwarnung zahlt
  • das teure Bußgeld wählt
  • das Kostenrisiko eines Verfahrens eingeht

Wie heißt es so schön: "Nun, lieber #gambit50 musst Du Dich entscheiden."


Answer1234567  29.06.2024, 18:05
Nachdem aktuell höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der Fahrer nicht zwingend haften muss

Ich nehme an, du meinst "Halter", nicht "Fahrer"?

Da ist m. E. nichts "neu festgestellt worden". Das Bundesverfassungsgericht hat nur die bestehende und vollkommen unstreitige Rechtslage bestätigt - weil ein Amtsrichter etwas frei gedreht hat und (im Wesentlichen aus formalen Gründen) keine Rechtsmittel zugelassen wurden.

Den Halter als Täter zu verurteilen, ohne dessen Tätereigenschaft vorher festzustellen, war schon "immer" rechtswidrig. Übrig bleiben § 25a StVG und § 31a StVZO.

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tinalisatina  30.06.2024, 09:31
@Answer1234567

Mea culpa. Ja, vertauscht.

Es geht ja nicht um die Verurteilung, ist ja keine Straftat. Und gerade der  § 25a StVG steht in Frage. Es geht eher darum, dass sie Beweismittel, die die Ordnungsämter haben (Foto von Auto etc.) nicht ausreichen, um den Halter heranzuziehen.

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Answer1234567  30.06.2024, 18:42
@tinalisatina
Es geht eher darum, dass sie Beweismittel, die die Ordnungsämter haben (Foto von Auto etc.) nicht ausreichen, um den Halter heranzuziehen.

So ist es. Das ist aber grundsätzlich nichts neues - auch wenn die Berichterstattung zu dem Urteil des BVerfG teilweise einen anderen Eindruck erweckt.

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tinalisatina  01.07.2024, 08:27
@Answer1234567
 Das ist aber grundsätzlich nichts neues  ...

Dann hätte sich ja das höchste deutsche Gericht nicht damit befassen müssen ;-)

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Answer1234567  03.07.2024, 16:35
@tinalisatina

Die Gerichte der oberen Instanzen befassen sich häufiger mit Dingen, die rechtlich schon ziemlich umfassend geklärt sind. Wie banal die Sache war, kann man hier auch schön an der Länge (oder eher: Kürze) des Urteils sehen ;)

Ich nehme an, du hast das Urteil des BVerfG gelesen?

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