Kann ich die Strafe wegen der Verkehrordnungswidrigkeit vermeiden als nicht Verantwortlicher?
Guten Tag,
ich habe ein Bußgeld aufgrund eines Parkverstoßes erhalten. Ich habe das Fahrzeug nicht geführt, sondern vermutlich ein Familienmitglied, wobei ich keine eindeutige Zuordnung machen kann und möchte.
Kann ich dem Bußgeld widersprechen, ohne meine Familie zu belasten und was ist die Konsequenz bezüglich des Verfahrens?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst
- den tatsächlichen Fahrer angeben
- die Aussage zum tatsächlichen Fahrer vermeinden, wenn es ein naher Angehöriger ist
Bei Parkverstößen gibt es die Besonderheit, das wenn kein Fahrer ermittelt werden kann der Halter die Verfahrenskosten (18,50€ iirc*) zu tragen hat. Theoretisch wäre auch eine Fahrtenbuchauflage möglich, aber sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Parkverstoß handelt würde ich nicht davon ausgehen dass die Auflage erfolgt.
*ich hab mich geirrt, es sind 23,50€
https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse/
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Einen Anhörungsbogen kannst du ignorieren oder auch nicht. Einem Bußgeldbescheid müsstest du widersprechen, sonst wird er rechtskräftig.
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Was ist die Konsequenz, wenn ich ihn ignoriere?
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Wenn du den Anhörungsbogen ignorierst kann es sein das weiter ermittelt wird oder du einen Bußgeldbescheid erhältst weil man davon ausgeht dass du auch der Fahrer warst. Gegen den kannst du dann Widerspruch einlegen.
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Ich denke bei so einem kleinen Verstoß wird nicht so hart eskaliert (Fahrtenbuch). Mit den 23,50 € sollte Schluss sein.
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Ich denke bei so einem kleinen Verstoß wird nicht so hart eskaliert (Fahrtenbuch)
Gehe ich auch nicht von aus wie ich oben schon sagte.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
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Wir liegen beide falsch. Es sind 23,50€
https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse/
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Müssten aber 25 Euro Verwaltungsgebühren und 3,50 Auslagen sein.
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Nein, das verwechselst du mit den Verwaltungsgebühren die bei einem Bußgeldbescheid anfallen. Hier sind es 20€ plus 3,50 "Porto und Verpackung". Die Rechtsgrundlage und Erläuterung findest du in dem ersten Link von mir weiter oben.
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Also kann ich die Aussage verweigern und zahle anstatt 50 € die 18,50 €?
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist gerade spannend. Nachdem aktuell höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der Fahrer nicht zwingend haften muss, haben die Ordnungsämter eigentlich keine Chance mehr, ein Parkverbotsbußgeld gegen den Halter durchzusetzen. Was nicht heißt, dass sie es nicht tun. Und was nicht heißt, dass jeder, der dagegen klagt, auch gewinnt.
In dem Fall ist es ein wenig die Abwägung, ob man
- die günstige Verwarnung zahlt
- das teure Bußgeld wählt
- das Kostenrisiko eines Verfahrens eingeht
Wie heißt es so schön: "Nun, lieber #gambit50 musst Du Dich entscheiden."
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Nachdem aktuell höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der Fahrer nicht zwingend haften muss
Ich nehme an, du meinst "Halter", nicht "Fahrer"?
Da ist m. E. nichts "neu festgestellt worden". Das Bundesverfassungsgericht hat nur die bestehende und vollkommen unstreitige Rechtslage bestätigt - weil ein Amtsrichter etwas frei gedreht hat und (im Wesentlichen aus formalen Gründen) keine Rechtsmittel zugelassen wurden.
Den Halter als Täter zu verurteilen, ohne dessen Tätereigenschaft vorher festzustellen, war schon "immer" rechtswidrig. Übrig bleiben § 25a StVG und § 31a StVZO.
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Mea culpa. Ja, vertauscht.
Es geht ja nicht um die Verurteilung, ist ja keine Straftat. Und gerade der § 25a StVG steht in Frage. Es geht eher darum, dass sie Beweismittel, die die Ordnungsämter haben (Foto von Auto etc.) nicht ausreichen, um den Halter heranzuziehen.
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Es geht eher darum, dass sie Beweismittel, die die Ordnungsämter haben (Foto von Auto etc.) nicht ausreichen, um den Halter heranzuziehen.
So ist es. Das ist aber grundsätzlich nichts neues - auch wenn die Berichterstattung zu dem Urteil des BVerfG teilweise einen anderen Eindruck erweckt.
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Das ist aber grundsätzlich nichts neues ...
Dann hätte sich ja das höchste deutsche Gericht nicht damit befassen müssen ;-)
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Die Gerichte der oberen Instanzen befassen sich häufiger mit Dingen, die rechtlich schon ziemlich umfassend geklärt sind. Wie banal die Sache war, kann man hier auch schön an der Länge (oder eher: Kürze) des Urteils sehen ;)
Ich nehme an, du hast das Urteil des BVerfG gelesen?
Ist deiner Meinung nach das Ignorieren oder ein Widerspruch sinnvoll, da ich nicht der Verantwortliche bin?