Kann ich den Betrag zurück verlangen?
Eine Freundin von mir hatte vor 2 Monaten ziemlich in der Klemme gesteckt. Sie ist derzeit wegen psychischen Dingen krank geschrieben und kann nicht arbeiten, hatte dann Probleme mit der Miete.. Als ich dann merkte das sie irgendwas bedrückte, wollte sie zuerst nicht mit mir reden, öffnete sich dann aber mir und vertraute mir ihre Geldprobleme an. Das sie momentan verzweifelt ist und nicht weiter weiss.
Ich meinte dann zu ihr, dass ich ihr mit 350 Eur aushelfen würde, sie wollte zuerst nicht annehmen da sie das schlechte Gewissen plagte und es bei ihren finanziellen Sorgen auch nicht zurückzahlen kann, ich bestand jedoch darauf weil sie mir leid tat und ich ihr die Sorgen nehmen wollte und überwies es ihr
Aus anderen privaten Gründen ist die Freundschaft aber seit 3 Tagen zu Ende und es war ja schon relativ viel Geld
Kann ich das Geld irgendwie zurückfordern?
5 Antworten
Sieht eher kritisch aus, normalerweise ist sowas im BGB geregelt. Da ihr denk ich mal beide schon volljährig seid und ihr damit voll geschäftsfähig seid, sieht es eher schwer aus. Wenn dann würdest du rechtlich ein Vertragschluss brauchen, um das Geld rechtlich wieder zurückzufordern, da du den denk ich mal nicht hast sieht es schlecht aus. Kannst du nicht einfach so mit ihr darüber reden und probieren das Geld wieder zu bekommen?
Selbst ein Kontoauszug beweist ja nicht, daß es nur geliehen war. Außer du hast es im Verwendungszweck angegeben. Und wenn sie dir vorher schon gesagt hat, dass sie es nicht zurückzahlen kann, sieht es wohl schlecht aus für dich.
Nicht, wenn es keine Beweise gibt, dass sie von dir Geld nahm.
Sonst könnte jeder von jedem einfach so Geld anfordern und sagen man hätte ihm einen gewissen Betrag geliehen.
Reicht da der Kontoauszug?
Das ich ihr den Betrag zum jeweiligen Datum überwiesen habe?
Ich glaube, sie müsste dazu noch beweisen, dass es keine Schenkung war sondern ein ausleihen.
Nein, du kannst ihr das nicht "schenken" und Monate später doch zurückfordern.
Das wäre mies.
Ihr wart euch doch einig, dass keine Rückzahlung erfolgt.
Daran musst du dich jetzt auch halten.
Zumal du es ihr ja förmlich aufgedrängt hast.
Du wirfst hier zwei Dinge in einen Topf.
Einerseits das Bestehen der Vereinbarung an sich. Andererseits, wer im Streitfall was beweisen müsste.
Ja deren willenserklärung musst du festhalten sag ich doch sonst sind sie unwirksam bei einer mündlichen vereinbarung ohne dritten😂😂
Ja theoretisch schon, aber nur wenn man beweisen kann das es zu einer Einigung kam und das kann man in dem fall nicht, wenn aussage gegen aussage steht
Das ist schon richtig.
Nur ist es eben nicht dasselbe, ob eine Vereinbarung unwirksam ist oder ob sie aufgrund eines Beweisproblems eventuell nicht durchgesetzt werden kann.
Nein leider nicht, da dies nicht schriftlich oder mündlich mit einem dritten geregelt wurden ist, könnte sonst ja jeder machen