Kann ich als Hauptmieter im Untermietvertrag eine Kündigungsfrist zum Semesteranfang festlegen?

1 Antwort

edit: Mietrecht


Gerhart  04.09.2024, 21:16

Nur Studierenden-Wohnheime haben das Recht Mietverträge für die Dauer eines Studiums zu schließen und die Studierenden dürfen nur zum Semesterende kündigen. § 549 BGB