Kann ich als Hauptmieter im Untermietvertrag eine Kündigungsfrist zum Semesteranfang festlegen?
Moin Zusammen,
ich bin seit einem Jahr Hauptmieter in einer Studenten-WG und leider ist es nun vorgekommen, dass ich mehrere Monate mehr zahlen musste da wir keinen Nachmieter gefunden haben.
Das liegt daran, dass ich in einer sehr, sehr kleinen Stadt studiere und es zwischen den Semestern kaum Zuwachs an neuen Studis gibt. Demnach haben wir auch keine Interessenten für unsere WG während oder zu Ende eines Semesters. Bis auf ein paar frühe Vögel haben wir die meisten Bewerbungen immer im Monat vor dem Semesterbeginn.
Deswegen wollte ich mich mal schlau machen ob es rechtlich möglich ist eine Klausel in den Untermietvertrag festzulegen die folgendes festlegt:
- Ein Kündigen immer nur auf den 15. eines Monats vor dem nächsten Semesterbeginn erlaubt. (Das wäre ja eine halbjährliche Kündigungsfrist)
- Verfrühtes Kündigen falls der Mieter einen Nachmieter findet mit der die WG auch einverstanden ist.
Vielleicht habt ihr ja auch andere Ideen wie man sowas rechtlich klären kann, vielen Dank im Voraus :-)
1 Antwort
edit: Mietrecht
Nur Studierenden-Wohnheime haben das Recht Mietverträge für die Dauer eines Studiums zu schließen und die Studierenden dürfen nur zum Semesterende kündigen. § 549 BGB