Kann eine zweite Person bestimmte Pakete bei der Post abholen?
Moin.
Und zwar gibt es folgende Situation:
Ich soll für meinen Bruder zwei Pakete bei der Post abholen. Die Abholscheine hat er zu Hause und will mich dafür bevollmächtigen, also auf der Rückseite in diesem Vordruck. Soweit, so gut.
Allerdings steht auf dem einen Abholschein "Nachnahme" und auf dem anderen "Alterssichtprüfung".
Er hat nun keinen gültigen Ausweis und daher wurden die Pakete ihm nicht ausgehändigt. Einen Termin für das Beantragen eines neuen Perso gibt es frühestens im Februar für ihn.
Bin ich durch die Vollmacht dazu berechtigt, diese Pakete abzuholen und zu bezahlen, oder kann das in diesem Fall nur die Person, an die die Pakete adressiert sind?
Ich weiß nämlich nicht, ob diese Alterssichtprüfung für den Abholenden oder den Empfangenden gedacht ist.
Ich habe nämlich keine Lust dann in zwei Tagen blöd vor dem Mitarbeiter der DHL zu stehen und deswegen meinen freien Tag geopfert haben. (Ist relativ weit der Weg für mich)
Vielen Dank im Voraus. Bleibt gesund.
3 Antworten
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Bin ich durch die Vollmacht dazu berechtigt, diese Pakete abzuholen und zu bezahlen,
Ja, wenn du volljährig bist, kannst du die Pakete abholen.
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Mein Perso ist immer aktuell ^^ Und es ist ja nicht meine Aufgabe, irgendwen an die Gültigkeit seiner Dokumente zu erinnern.
Aber natürlich hast du Recht mit dem, was du sagst.
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der soll zur post gehen mit der vollmacht und wird beide pakete bekommen, aber nur innerhalb der nächsten 7 tage.
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Wenn du schon dazu sagst, dass du das aus (Berufs-)Erfahrung weißt, dann halte ich deine Antwort auch am authentischsten. :)
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Das weiß ich, der Betrag stand ja, wenn ich mich recht entsinne, sogar auf dem Schein drauf. Na gut, das wird er mir dann mit den Abholscheinen geben müssen. ^^ Bin ja nicht seine Bank.
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ja, eben. frage ihn, wie teuer es ist, was er da bestellt hat. sonst musst du nachher 2 mal laufen. deinen perso und seine vollmacht und das geld und die 2 infokarten mitnehmen an den schalter an der post. mach es bald. sonst schicken sie die pakete auf der post zurück an die absender und die brauchen den platz auch vor dem W. Fest anderweitig noch auf der post.
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Schreibe gerade schon mit ihm. Geld und alles hat er schon da. Hab ihm jetzt ausgerichtet, dass er mich bevollmächtigen soll auf der Rückseite. Mach das dann am Mittwoch mit der Abholung.
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Das eine Paket bekommst du und das andere mit der Sichtkontrolle nicht. Das ist eigentlich ganz einfach.
Man kann nur hoffen, das der Mitarbeiter so dumm und faul ist, das er das nicht überprüft.
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nein, mit der vollmacht bekommt er beide pakete. die vollmacht wird der lieferant der pakete abfotogaphieren mit dem handy.
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Denk doch was du möchtest.
Der Sinn dieser Versandart ist aber ein Anderer. Es geht nicht nur darum, das ein Volljähriger diese Art von Sendung entgegen nimmt.:)
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bei nachnahme muss vor ort das paket bezahlt werden in der post oder an der haustüre. ich weiß das. offenbar wissen die es nicht.
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Was hat die Nachnahme damit zu tun? Schau mal bitte noch einmal in die Fragebeschreibung. :)
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in der frage steht, dass eines der pakete per nachnahme da ist, also vor ort bezahlt werden muss.
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Weil beide Pakete vorliegen und man sich ohnehin beim Abholen eines Paketes ausweisen muss, wurden ihm beide nicht gegeben. Klar ohne gültiges Ausweisdokument.
Meine Frage bezog sich natürlich speziell auf die Alterssichtprüfung, die ja sonst nicht extra mit draufsteht.
Ich werde es einfach versuchen und mich dann am Mittwoch melden, ob es geklappt hat oder nicht.
Glauben tue ich allerdings vorerst dem Antwortendem, der dazu angab, er habe (Berufs-)Erfahrung damit.
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ja, dann lies doch selbst. sind hier heute nur noch deppen?
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dazu habe ich auch 57 jahre lebenserfahrung. statt hier so lange zu schreiben, hättest Du ja schon zur post fahren können zum abholen.
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Ich glaube, jetzt hast du es nicht richtig gelesen. (Nicht böse gemeint)
Das mache ich am Mittwoch - und ja solange sind die noch da - weil ich da meinen freien Tag habe. Nach meinem Arbeitstag ist mir die Zeit zu schade, weil ich ja noch eine Weile fahren muss. Mein Bruder wohnt zwei Städte entfernt.
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ach so. ja. ok. viel glück dann. dann bist du auch volljährig und es gibt sicher kein problem mit der abholung.
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Das kannst du natürlich machen. Aber die Alterssichtprüfung ist eine extra Versandart, die auf dem Paket vermerkt ist.
Ich bin zwar kein Auslieferer, aber hatte selber aus gewerblichen Gründen damit zu tun. Wenn ich also 18+ Artikel versenden wollte. :)
Selbst ich, als sichtbar alter Mann, musste mich an der Haustür ausweisen, das ich auch der bin, an dem das Paket geliefert werden soll. :)
Am Ende wirst du ja selber sehen, ob du dieses Paket bekommst. Es gibt hier und da ein paar Kunden, die das mit der Überprüfung nicht so genau nehmen.
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Ich werde es dann ja sehen.
Kenne das ja selber auch, wenn ich Pakete empfange oder entgegennehme.
Nur kenne ich mich nicht insoweit aus, wie weit diese Bevollmächtigung reicht oder ob dort eine Grenze gezogen wird, wenn explizit nach dem Alter gefragt ist.
Aber ich hole meine Pakete ja auch immer selber. ^^
In diesem Sinne noch einen angenehmen Restmontag. :)
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Aber die "Alterssichtprüfung" ist eine extra Versandart, die auf dem Paket vermerkt ist.
Richtig, und Empfangsberechtigt sind :
- der angegebene Empfänger,
- der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,
- sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.
Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.
Der FS bekommt also auch dieses Paket ausgehändigt.
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Termine für neuen Perso muss es auch früher geben und bis dahin ist der alte Perso noch gültig, ggf. zusammen mit dem Führerschein und anderen papieren.
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da muss er hartnäckiger sein im bezirksamt und demnächst sich auch früher drum kümmern.
Danke für die schnelle Antwort. Bei der Bürokratie in Deutschland blickt man manchmal einfach nicht komplett durch. Da reicht es ein Wort falsch zu interpretieren.