Theorie (und was als Wirklichkeit bekannt ist)
Wie bereits erwähnt; Strafbar mit an die Folgen angepasstem Strafmaß. Wie jeder Schaden zivilrechtlich einzuklagen. Der Beschuldigte ausgenommen.
Die Frage ist die Beweisbarkeit.
Fakt ist, selbst ein Schaden durch Freiheitsentzug (=u.U. zerstörtes Leben) aufgrund einer Zeugen-Falschaussage vor Gericht die nach (!!) Strafverbüßung (des Geschädigten), mit Video/Audiobeweis eingestanden wurde, führt meist weder zur Rehabilitation noch zur Ahndung Derselben. Zivilrechtlich; Achselzucken (nicht verfolgt, keine Chance).
Insbesondere wenn der Angeklagte, mit eben dieser Aussage und einer hohen Strafandrohung, zu einem Geständnis genötigt wird.
Gesetze hin oder her...
Kurz: Es interessiert nicht einmal den BGH. Es sei denn man kann alle Versäumnisse nachweisen, was schlicht unmöglich ist.
Tatsächlich würde es wohl die Statistik verschlechtern, mit welcher sich die Justiz- u. Vollzugsbehörden gerne brüsten, da es unzählige dieser Fälle gibt. Dass ein gesunder Menschenverstand diese oftmals erkennen könnte, aber 'übersieht', ist der Belastung unserer Gerichte und der Unfähigkeit bzw. dem Ego (Ansehen/Karriere) einzelner Ermittler und nicht zuletzt der Politik geschuldet.
Es hängt also ein ganzes System daran, dem es nicht daran gelegen ist olle Kammellen aufzuwärmen und Fehler einzugestehen.
Unschuldsvermutung, Menschenwürde, alle Gleich, etc. sind nur hohle Begriffe für die Massen. Recht haben und Recht bekommen...
Mit einer Falschaussage, die bestätigt was ansonsten weder bewiesen noch widerlegt werden kann, ist Macht verbunden... und
Macht korrumpiert.
Ganz besonders all jene die sich einen Vorteil versprechen, auf Rache sinnen, einmal wichtig sein wollen oder sich als Richter berufen fühlen aber tatsächlich und prinzipiell nur ganz kleine Wichte sind.
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