Kann ein Kind wegen Windpocken aus Kita ausgeschlossen werden?
Hallo,der Sohn meiner Freundin besucht eine Kita. In einer Kitagruppe,hat sich ein Kind mit Windpocken angesteckt.Wohlgemerkt nicht die Gruppe,in der der Sohn meiner Freundin ist. Er selbst ist auch gesund,hat keinerlei Symptome etc.
Die Kitaleitung hat nun mitgeteilt,daß Kinder die nicht gegen Windpocken geimpft sind,16 Tage vom Kitabetrieb ausgeschlossen sind.
Meine Freundin hat ein Attest,das ihr Sohn nicht geimpft werden muß,bzw kann.
Weiß jemand ob die Kita in dieser Situation berechtigt ist,den Sohn auszuschließen?
7 Antworten
Erkrankt ein Kind während seines Aufenthalts in der Kita – es bekommt zum Beispiel hohes Fieber, hustet stark oder erbricht sich –, muss es abgeholt werden: Fiebernde oder ansteckende Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden.
Wenn Ihr Kind an Windpocken erkrankt ist, informieren Sie die Spielgruppe, den Kindergarten bzw. die Vorschule oder Schule davon und behalten Sie Ihr Kind zuhause, bis alle Bläschen verkrustet sind und Ihr Kind nicht mehr ansteckend ist. Dies ist normalerweise eine Woche nach dem erstmaligen Auftreten des Ausschlags der Fall. In einigen Spielgruppen, Schulen usw. gelten eventuell andere Regeln, weil ihr Kind sich möglicherweise dort überhaupt erst angesteckt hat. Sprechen Sie sich daher immer zuerst mit dem Lehrer/Betreuer Ihres Kindes ab.
https://poxclin.ch/artikel/windpocken/windpocken-ansteckungsgefahr/
Doch, wenn ein Kind Windpocken hat, darf es nicht in die Kita. Isso.
Nochmal: Es geht um den Schutz des Kindes. Die Regeln sind klar, egal was der Grund ist, weshalb es nicht geimpft ist.
Du schreibst in deiner Antwort ganz allein darüber was passiert, wenn ein Kind Windpocken hat und über nichts anderes. Du solltest deine eigene Antwort nochmal lesen.
Egal ob geimpft oder nicht, das Kind hat keine. Hier hast du weder einen Link oder noch irgendwie Bezug genommen.
Rede keinen Unsinn. Es ist in diesem threat hinlänglich darauf hingewiesen worden, dass es keine Rolle spielt, ob positiv oder nicht geimpft. Schieß nicht ins Blaue, Schwachmat. Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil, Bro. Bye.
Lies die Antwort von Sharj nochmal, vlt machts dann 'klick' bei Dir. Du hast eindeutig penetrante Stalker-Tendenzen.
Wie es in den Wald ruft so schallt es hinaus. Kennst du das Sprichwort und macht es 'klick' bei dir? ;)
Und lies es selbst durch, vielleicht macht es ja dann auch noch mal 'klick' bei dir. Oder gib ein Zitat was du meinst. Also alles nur viel Rede ohne Inhalt würde ich mal sagen.
Es geht um den Schutz des Kindes. Die Regeln sind klar, egal was der Grund ist, weshalb es nicht geimpft ist.
Theoretisch ja, der Sohn deiner Freundin ist ja trotz Attest ungeimpft. Außerdem denke ich das die Kitaleitung die ungeimpften Kinder schützen möchte.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass an bestimmten ansteckenden Krankheiten erkrankte Kinder Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht besuchen dürfen.
Das Verbot gilt auch für Kinder, bei denen ein Ansteckungsverdacht besteht - wie beim Kontakt von nicht oder nicht vollständig geimpften Kindern mit Erkrankten.
Warum ein Kind nicht geimpft ist, spielt dabei keine Rolle.
Alles Gute für dich!
Ja, denn wenn man nicht geimpft ist, ists um so heftiger wenn das Kind dem ausgesetzt wird.
Und nun stell dir vor ein Kind, das "noch" keine Symptome zeigt, läuft fröhlich durch die Nachbarschaft... besucht andere Haushalte, geht mit zum Einkaufen..... und verteilt währenddessen die Windpocken schön weiter.
Das handelt alles über Kinder die krank sind, hat aber nichts mit dem oben beschriebenen Fall zu tun.