kann ein Kind ohne Konfession trotzdem am Religionsunterricht teil nehmen?

16 Antworten

Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert. Der schulische Religionsunterricht steht somit im Allgemeinen unter der Aufsicht des Staates, wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft erteilt und ist als Lehrfach quasi per Grundgesetz Der Unterricht wird gewöhnlich durch staatliche Lehrer unter Aufsicht von konfessionellen Institutionen oder direkt von Vertretern der Glaubensgemeinschaften mit entsprechend staatlich anerkannter Qualifikation in der Schule erteilt. An unserer Schule gibt es z.Zt. einen Lehrermangel und so wurden alle konfessionslosen und Kinder anderer Glaubensrichtungen ausgeschlossen.

Wenn die Eltern konfessionslos sind und deswegen das Kind nicht getauft haben, so steht es dem Kind jederzeit frei in einer Gemeinde, egal welcher, das Bibelstudium oder die Lehre zu lernen um später mal getauft zu werden.

Für die Christliche Lehre ist es wichtig für jeden Gläubigen getauft zu sein. Und das geht ohne Altersbeschränkung. Man kann sich auch noch mit 80 Jahren taufen lassen. Wichtig ist doch der Glaube an Gott und die Kenntnis der Lehre und der Gebote und das man sie befolgt!

Bei uns in der Gemeinde, der Kiche Christi oder auch Igelsia ni Crito ist es erst gestattet, die Kinder ab 12 Jahren zu taufen, denn sie sollen sich ihre eigene Meinung bilden können und ihren Glauben frei und selbständig bekunden können. Es ist sinnlos ein Kind taufen zu lassen, dass noch Baby ist und überhaupt keine Entscheidungen treffen kann, ob es in diese Gemeinde eintreten möchte.


gerwitt  20.02.2009, 07:39

Sorry, ich glaube,du hast die Frage falsch verstanden. Ich habe sie so verstanden, dass es um die Teilnahme am schulischen Religionsunterricht in der Regelschule geht und nicht an einer Bibelschule, die ausserhalb der Schulpflicht angeboten wird.

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Bei uns hat auch noch nie jemand gefragt, gehört eben einfach zum Stundenplan. Find ich aber in Ordnung. Schließlich ist es keine Gehirnwäsche oder sowas, sondern ein Teil unserer Kultur der da vorgestellt wird. Wenn man das wirklich wollte, können die Kinder aber ab einen gewissen Alter sicher davon befreit werden.

Ich gehe davon aus, dass du vom staatlichen Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen sprichst: Ja, es ist möglich, sofern die Eltern/Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind.

Ja, natürlich. Es geht auch anders: Mit Konfession nicht teilnehmen. Sogar: als ev. am kath. Unterricht teilnehmen bzw. umgekehrt.