Also, jetzt erst einmal keine "Pferde scheu machen"!
Als Krankenhaus-Seelsorger in einer Psychiatrie kann ich vielleicht etwas detaillierter dazu scheiben, als es "CptnSchsse" getan hat.
Grundsätzlich kann niemand gegen seinen eigenen Willen im Krankenhaus festgehalten werden, denn das wäre ein Freiheitsentzug.
Und beim Begriff "Freiheitsentzug" können wir vielleicht schon erkennen, dass dieses unter sehr genau definierten Umständen möglich ist. Daran sind hohe juristische Anforderungen gestellt.
Ein solcher Freiheitsentzug, der eine zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie zur Folge hat, ist nur möglich, wenn es dafür eine richterliche Anordnung gibt.
Ohne diese richterliche Anordnung ist es nicht statthaft.
Sachlich muss eine "Fremd- oder Eigengefährdung" vorliegen, um eine solche zwangsweise Unterbringung überhaupt zu rechtfertigen.
Die Hürden dafür sind so hoch, dass niemand, der psychisch erkrankt ist, davon ausgehen muss, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, gegen seinen/ihren Willen in einer Psychiatrie festgehalten zu werden.
Ähnliches gilt dann auch für Maßnahmen während des Klinikaufenthalts, wie z.B. "humane Fixierung" oder zwangsweise Verabreichung von Medikamenten. Dies alles ist nur in strengen Ausnahmesituationen und nur mit richterlichem Beschluß, gegen den natürlich in unserem Land auch immer wieder Rechtsmittel eingelegt werden können, möglich.