Kann die Bundesregierung den Bahnchef entlassen?
Wenn ja wie und geht das einfach so
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bahn, Deutsche Bahn
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft wird durch den Aufsichtsrat bestellt und auch wieder abberufen (§ 84 AktG).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG sind hier aufgeführt: https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/aufsichtsrat-6878464
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Altersweise/1568117386355_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.jpg?v=1568117386000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeit
Der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft kann nur von deren Aufsichtsrat entlassen werden.
Diese Leute findest du hier:
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/aufsichtsrat-6878464
Der Bundesrechnungshof hat keinerlei exekutive Funktion. Er hat festzustellen, was nicht in Ordnung ist; über die Konsequenzen daraus müssen sich die zuständigen Gremien unterhalten.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich