Bei der Möglichkeit, einen Zweitwagen bei einer bestehenden KFZ-Versicherung für einen Erstwagen, würde der erlangte Schadenfreiheitsrabatt (SF35) zwar auf den Zweitwagen angerechnet, der Beitrag wird dann aber in der Teilkasko mit Selbstbeteiligung derart utopisch hoch gerechnet (doppelter Satz ggü. dem Wettbewerb), dass er trotz Anrechnung des SF-Rabatts nicht lohnt.
Also habe ich den "Zweitwagen" bei einer anderen Versicherung mit der Hälfte des Jahrespreises mit Anrechnung der SF35 versichert.
Nun kommt die bisherige Versicherung des Erstwagens, und meint, dieser würde dann ab jetzt die SF35 nicht mehr besitzen und stuft den Altvertrag auf SF 1/2 ein - mit entsprechend hohen Kosten.
Frage: Den Schadenfreiheitsrabatt habe ich als Fahrer in 35 Jahren unfallfreien Fahrten erlangt. Wieso ist dieser Rabatt abhängig vom Auto (Erst-/Zweitwagen) bzw. von der Versicherung?
Aus meiner Sicht müsste der SF-Rabatt rein fahrerabhängig sein, für alle angemeldeten PKWs des VS-Nehmers gelten (egal ob Zweit- Dritt oder Viertwagen) und bei allen KFZ-Versicherungen.
Passiert ein Unfall mit einem PKW bei der Versicherung x erfolgt die Rückstufung für ALLE auf den VS-Nehmer angemeldeten PKW und bei ALLEN Versicherungen mit bundesweit einheitlich festgelegten Rückstufungen gleichermaßen.
Das wäre aus meiner Sicht gerecht. Denn der erlangte Rabatt hängt weder von der Versicherung noch vom angemeldeten Fahrzeug ab!