Kann der Bundespräsident das Bundesverfassungsgericht anrufen?
Kann der Bundespräsident das Bundesverfassungsgericht anrufen und nachfragen ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist bevor er es unterschreibt, wenn er Zweifel hat? Oder dauert das dann Jahre?
3 Antworten
Nein, das sieht das Grundgesetz so nicht vor! Der Bundespräsident hat zu prüfen, ob ein Gesetz, seiner Meinung nach, dem Grundgesetz entspricht und ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Stimmt er zu und klagt jemand dagegen, überprüft das Verfassungsgericht final über solche Fragen!
Er kann theoretisch von einer 2/3 Mehrheit des Bundestages oder 2/3 Mehrheit des Bundesrates wegen Amtspflichtverletzung angeklagt werden, was zu seiner Absetzung führen kann. Das ist allerdings noch nie vorgekommen.
Manchmal hilft es das man einfach mal google nutzt
Zur Frage
Der Bundespräsident hat das Recht, nicht aber die Pflicht, bei verfassungsrechtlichen Bedenken die Ausfertigung des Gesetzes abzulehnen, etwa wenn ihm der Verfassungsverstoß
Nein, er muss sich selbst entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibt oder nicht. Er kann sich Rat holen, aber nicht beim Bundesverfassungsgericht.
Bundespräsident Köhler hat 2006 gezögert, das Luftsicherheitsgesetz zu unterschreiben. Nachdem er das doch getan hatte, haben mehrere Personen das Bundesverfassungsgericht angerufen, das das Gesetz in einem Punkt für verfassungswidrig erklärte.
und wenn er nicht zustimmt? WIe geht es dann weiter?