Kann der Bundespräsident das Bundesverfassungsgericht anrufen?

3 Antworten

Nein, das sieht das Grundgesetz so nicht vor! Der Bundespräsident hat zu prüfen, ob ein Gesetz, seiner Meinung nach, dem Grundgesetz entspricht und ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Stimmt er zu und klagt jemand dagegen, überprüft das Verfassungsgericht final über solche Fragen!


Waterfight 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 15:30

und wenn er nicht zustimmt? WIe geht es dann weiter?

0
Gungrasshopper  11.08.2024, 18:03
@Waterfight

Er kann theoretisch von einer 2/3 Mehrheit des Bundestages oder 2/3 Mehrheit des Bundesrates wegen Amtspflichtverletzung angeklagt werden, was zu seiner Absetzung führen kann. Das ist allerdings noch nie vorgekommen.

1

Manchmal hilft es das man einfach mal google nutzt

Zur Frage

Der Bundespräsident hat das Recht, nicht aber die Pflicht, bei verfassungsrechtlichen Bedenken die Ausfertigung des Gesetzes abzulehnen, etwa wenn ihm der Verfassungsverstoß
Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

Nein, er muss sich selbst entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibt oder nicht. Er kann sich Rat holen, aber nicht beim Bundesverfassungsgericht.

Bundespräsident Köhler hat 2006 gezögert, das Luftsicherheitsgesetz zu unterschreiben. Nachdem er das doch getan hatte, haben mehrere Personen das Bundesverfassungsgericht angerufen, das das Gesetz in einem Punkt für verfassungswidrig erklärte.