Kann der Arzt ein ausfallhonorar verlangen?
Hallo Leute. Habe letzte Woche ein telefonischen artz termin bei einem Facharzt gemacht weil ich Schmerzen im Knie hatte. Die Schmerzen sind nicht mehr vorhanden und bin ab Montag wieder arbeiten und jetzt bin ich die gestrige Sprechstunde beim Arzt verpasst. Meine frage ist, kann er trotzdem noch ein ausfallhonorar verlangen?? Danke für die Antworten
7 Antworten
Klar kann er das. Der Termin war blockiert und weil du einfach nicht erschienen bist, konnte er den Termin nicht noch zeitgerecht an eine andere Person geben.
Jain. Der Arzt muss dich vorher darüber aufgeklärt haben, dass der Termin privat in Rechnung gestellt wird, solltest du ihn verpassen. Bei meinem Zahnarzt geschieht das zum BEispiel, indem das auf dem Terminzettel steht.
Zahnärzte dürfen auch definitiv die Zeit in Rechnung stellen, bei anderen Fachärzten bin ich mir nicht sicher. Dazu gibt es verschiedenste Gerichtsurteile, aber ganz geklärt ist das wohl nicht.
Grundsätzlich zeugt es aber von mangelndem Benehmen und Rücksichtslosigkeit, den Termin nicht abzusagen.
Wenn du keinen Termin hattest, wird dich auch keiner vermisst haben. Wo ist dann das Problem? Aber was hast du dann telefonisch vereinbart?!
Ich habe angerufen und gesagt das ich Schmerzen im Knie habe, sie sagte kommen sie Dienstag zwischen 8 und 12 vorbei.
Ich habe es vergessen in der Praxis anzurufen um zu sagen das ich nicht mehr kommen muss, die Vernunft habe ich.
Ja kann er. Wenn man Termine verfallen lässt, ruft man da an und sagt ab.
Meistens kann aber noch ein anderer Patient eingeschoben werden.....
Das Ausfallhonorar ist ein Schadenersatz. Und ob man den Anspruch hat, kommt darauf an, ob er den Termin noch anderweitig verwenden kann oder nicht.
Wenn er nämlich einen anderen Patienten behandelt und das A. bekäme, hätte er ja doppelt kassiert.
Einige Ärzte schicke dann eine Rechnung klar!
Glaubst du dem Arzt ist langweilig ? Zeit bedeutet Geld und wenn du nicht kommst hat er Einbußen.
Das war eine offene Sprechstunde kein artzt Termin, habe es falsch formuliert