Kann das Jugendamt das Kind weg nehmen wegen einer Übernachtung?
Hey, ich habe eine Frage nämlich:
Kann das Jugendamt das Kind weg nehmen wenn das Kind (14 Jahre) bei eine(m) Freund(in) übernachtet mitten in der Woche und trotzdem zur Schule geht also es gibt keine Probleme.
9 Antworten
Hallo RealCutePanda
Klares nein das Jugendamt hat kein Recht Eltern zu verbieten ihre Kinder untereinander beieinander übernachten zu lassen selbst bei Grundschülern nicht.
Auch das Geschlecht darf dabei keine Rolle spielen selbst dein 14 Jähriges Kind beim anderen Geschlecht übernachtet und selbst wenn es dabei explizit um Sex geht darf das Jugendamt nicht einschreiten.
Ab 14 ist Sex alleine die Sache der Jugendlichen selbst und weder das Jugendamt noch (rein theoretisch) die Eltern dürfen es verbieten sollte ein Jugendamtsmitarbeiter eine Drohung in die Richtung aussprechen läge ein Amtsmissbrauch vor.
PS: Auch die Tatsache dass jemand oder eine Familie schon unter Beobachtung des Jugendamtes steht rechtfertigt solche Maßnahmen nicht.
Auch ein einmaligen Schule schwänzen wäre meiner Ansicht nach noch kein Grund zum eingreifen erst im Wiederholungsfall darf das Jugendamt meiner Ansicht nach aktiv werden.
LG
Darkmalvet
Warum sollte sich das Jugendamt da einmischen, wenn das alles mit der Erlaubnis der Eltern stattfindet (wovon ich ausgehe)? Wer sollte es dem Jugendamt denn überhaupt mitteilen? Oder bist du sowieso schon unter Beobachtung des Jugendamtes?
Selbst wenn jemand schon unter Beobachtung steht darf das Jugendamt das nicht da sie damit in Grundrecht des jeweiligen Jugendlichen eingreifen würden.
Was soll denn das Problem sein? Bei jemand anderem zu schlafen ist ja nichts verbotenes. Und wenn sie auch brav in die Schule gehen, dann hat das dort ja auch keinen zu interessieren, was das Kind außerhalb der Schule gemacht hat bzw wo es geschlafen hat.
Liebe(r) RealCutePanda
kommt drauf an was die Kinder letzten Endes tun, wenn sie draußen illegale Taten vollbringen und dabei von den Gesetzeshütern erwischt werden und dies nicht das einzige mal ist kann sich das Jugendamt einschalten wenn sie aber nur normal sind passiert nichts
ich hoffe eich konnte dir helfen
LG
Eure Nacktsnecke
Was soll daran schlimm sein? Natürlich dürfen Kinder bei ihren Freunden übernachten.