Jugendamt Akteneinsicht beim Kinderarzt?

3 Antworten

Das kommt auf den Fall an. Wenn z.B. das Kind Misshandlungsspuren aufweist, wird das Jugendamt vorläufig die Vormundschaft über das Kind übernehmen.


Bitterkraut  14.10.2021, 14:37

Nicht ohne Beschluss.

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DerHans  14.10.2021, 14:41
@Bitterkraut

Deswegen "vorläufig". Der richterliche Beschluss wird selbstverständlich nachgereicht.

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Wenn es um das Kindeswohl geht: ja, das Amt darf.

Nein, dazu wäre ein richterlicher Beschluss nötig.