Kann ausschließlich der Käufer reklamieren?
Ich habe eine gebrauchte Ware gekauft. Der Käufer hatte mir den Kaufbeleg auch vorgelegt. Der Verkäufer hatte die Ware ursprünglich bei Lidl eingekauft. Nun gibt es einen Defekt bei der Ware und ich möchte die Ware bei Lidl reklamieren. Die Ware ist nicht verderblich und wurde Juni letzten Jahres gekauft.
Ich habe den Kundendienst von Lidl kontaktiert und das Problem geschildert. Sie behaupten aber nur der ursprüngliche Käufer die Ware reklamieren kann.
"Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen, können wir die Reklamationsabwicklung nur mit dem Käufer des Artikel durchführen."
Die Frage ist welche Datenschutzbestimmung befreit dem Käufer von der Reklamationspflicht?
Der andere Frage ist, was soll ich jetzt mit der defekten Ware machen?
4 Antworten
Beim Kauf gebrauchter Ware kann die GARANTIE durchaus übernommen werden, diese allerdings gibts vom Hersteller auf das Produkt und ist auch dort anzumelden.
Wenn Sie die GEWÄHRLEISTUNG über den Händler in Anspruch nehmen möchten, so wird das schon trickreich. Eine solche kann nur zwischen den Parteien bestehen, die einen gültigen Kaufvertrag miteinander geschlossen haben. Der Kaufvertrag wurde nunmehr nicht zwischen IHNEN und LIDL geschlossen sondern zwischen dem ursprünglichen Besitzer und LIDL. Demnach kann auch nur dieser dort reklamieren.
Da gibts natürlich Wege drumherum, wie diese aussehen lässt sich sicher erkennen ;)
Grundsätzlich kann es schon sein, dass ein Hersteller seine freiwillige Garantie nur dem Erstkäufer bietet. Garantie ist freiwillig, und der Hersteller kann alles darin so festlegen, wie er möchte.
Warum sich Lidl mit Verweis auf DSGVO quer stellt, weiß ich allerdings auch nicht.
Es handelt sich um eine Gewährleistung und nicht die Garantie. Der Hersteller ist nicht Lidl sondern eine dritte Firma
Hallo die Rechnung eventuell kopieren und mit dem Gerät einschicken
Du hast die Rechnung, du kannst es in jedem LIDL oder Online Shop reklamieren.
Sinnvoller wäre es, wenn du gar nichts davon sagst. Du bist der Inhaber, fertig.
Sie möchten dass Sie Reklamation mit der E-Mail mit der der Käufer dort registriert ist getätigt wird.
So sehe ich das auch ansonsten wollen Sie das Geburtsdatum des Käufers von mir wissen. Natürlich zum "Datenabgleich". Mich nervt die Situation einfach unheimlich. Der Verkäufer muss seine reklamationspflichten Nachkommen gegenüber jedem der die Ware und die Rechnung hat.
Der Verkäufer ist ab dem Verkauf da raus.
Kopiere die Rechnung und schick die Ware mit der Rechnung ein.
Sie möchten dass Sie Reklamation mit der E-Mail mit der der Käufer dort registriert ist getätigt wird. Ansonsten wollen sie das Geburtsdatum des Käufers wissen. Das ist aber ziemlich bescheuert. Warum gilt die Gewährleistung nur gegenüber dem Käufer? Jeder der die Rechnung und die Ware hat muss Recht auf Gewährleistung haben.