Kaninchen Weitergabe verboten?
Ich habe folgendes Problem. Ich habe vor Kurzem ein paar Kaninchen bei einer Züchterin gekauft. Der letze den ich gekauft habe, wird leider nicht von der Gruppe aufgenommen. Also habe ich ihn nach einiger Zeit auf Kleinanzeigen gestellt und wollte ihn an ein nettes Pärchen vermitteln die gerade in ihrem Garten ein sehr großes Gehege gebaut haben. Dann schreibt mich plötzlich die Züchterin an was das denn soll, dass auf der Abstammungsurkunde doch extra drauf steht dass der Weiterverkauf oder das Züchten verboten sei. Ich solle ihn ihr doch wieder zurück geben, da entstehen für mich aber Kosten bla bla bla. Auf der Urkunde steht das tatsächlich drauf, das ist mir erst jetzt aufgefallen. Aber ist das rechtlich wirklich so kritisch ?
6 Antworten
Hallo,
wenn es nur in der Urkunde steht, bist du nicht verpflichtet. Andererseits finde ich es wirklich nicht gut, ein Tier über EbayKleinanzeigen zu verkaufen, besonders wenn die Züchterin das nicht möchte. Sie scheint sich sehr um ihre Tiere zu sorgen und das spricht für sie. Dementsprechend würde ich mit ihr einen Kompromiss finden wollen.
Wenn du allerdings einen Schutzvertrag unterschrieben hast, dann bist du gebunden, wenn die Weitergabe an Dritte untersagt ist. Eure beiden Unterschriften besiegeln einen rechtlich bindenden Vertrag.
Auch ich als Züchterin verbiete die Weitergabe an Dritte - zur Sicherheit meiner Tiere. Jedes von Ihnen soll nämlich mindestens auf Mindestmaß oder größer leben, artgerechtes Futter bekommen und nicht von Kindern herumgezerrt werden. Ich wähle jeden meiner Adoptanten sehr sorgfältig aus. Würde ich die Weitergabe an Dritte erlauben, könnte das Tier dann in Tierquälerischen Verhältnissen landen. Und für sowas setze ich keine Tiere in die Welt :/
Liebe Grüße
Sie vermittelt ihre Tiere doch selbst über EBay Kleinanzeigen :D ich habe ihr beim Kauf zwar Bilder vom Gehege gezeigt, aber ich könnte sie weiß Gott wie halten. Ich habe auch sehr sorgfältig ausgesucht und habe das Tier selbst zum neuen Besitzer gebracht um die neue Umgebung mit eigenem Auge zu sehen.
Kein Anwalt: Mit einem Züchter kann man eigentlich keinen Schutzvertrag haben. Das geht nur mit einer anerkannten Tierschutzorganisation. Die Formulierung scheint auch nicht Gegenstand des Kaufvertrags, sondern der Abstammungsurkunde zu sein? Das kann dir dann doppelt egal sein. Selbst im Kaufvertrag klingt das unverhältnismäßig
Man kann sehr wohl mit Züchtern einen Schutzvertrag haben. "Ein Vertrag gilt dann als rechtswirksam abgeschlossen, wenn ein Angebot und seine Annahme in korrespondierender, d. h. übereinstimmender Form vorliegen". Durch Unterschrift beider Parteien ist der Vertrag danach wirksam und bindend.
Ich bin zwar kein Anwalt aber ich glaube nicht dass dieser Vertragsteil juristisch Bestand haben kann.
Alleine die Aussage "egal wie er formuliert ist" ist schon mal völlig falsch.
In dem Fall müsste man erstmal prüfen, ob solche Vertragsklauseln in der jeweiligen Formulierung überhauot rechtens sind. Widersprechen sie dem BGB, dann sind sie null und nichtig, egal was da steht. In dem Fall käme unter Umständen §903 BGB in Betracht. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Sicher ist jedenfalls, dass keine Vetragsformulierung irgendwelche Gesetze ausser Kraft setzen kann. Also ganz so eindeutig, wie Du das darstellst, ist dieser Fall keineswegs.
Unwirksam werden Vetragsklauseln übrigens auch bei einem Verstoß gegen die guten Sitten.
Also dass es nichts sittenwidriges und gegen die Persönlichen Rechte ist, ist ja klar. IM Normalfall wird in so einem Vertrag ja nur geregelt, dass das Tier gemäß Tierschutzgesez gehalten werden muss, die genauen Vorgaben und eben die Weitergabe an Dritte untersagt wird zum Schutz des Tieres. Zum Schutz wird dann die Slavatorische Klausel verwendet, damit nicht der ganze Vertrag unwirksam wird, sollte etwas nicht passen.
Hier gehts aber nicht umn Tierschutz, das war ein ganz normnaler Kauf. Udn ich frage mich ganz einfach, ob das Verbot eines Weiterverkaufs nicht die Rechte des Eigentümers einschränkt. Tut es das, dann ist das eben ungültig.
Es wäre interessant, dazu die Rechtslage zu kennen. Sowas kommt ja todsicher öfter mal vor. Vielleicht läst sich in den diversen Rechtsforen ja was finden.
Nehmen wir mal an ich kaufe ein Motorrad und im Vertrag stünde, ich müsse es ggls dem Händler zurück geben und dürfe es nicht an Dritte weiter verkaufen. Dann wäre der Fall doch sofort klar, oder?
Aber wie gesagt - bechwören kann ich das mangels Fachkenntnis nicht. Rechtsempfinden und Rechtsprechung sind halt nur oft recht weit auseinander.
Hallo 🙋🏽♀️🤗
Nein eigentlich darfst du das.
Sie müsste das dann auch im Kaufvertrag erwähnen.
Liebe Grüße ich hoffe ich konnte dir helfen 🐇🐇❤
Hast du einen Schutzvertrag unterschrieben?
Dann hat die Züchterin sehr wohl ein Recht darauf.
Ich hätte ihn an deiner Stelle auch wieder zurückgebracht. Wo liegt denn das Problem?
Ich habe keinen Schutzvertrag unterschrieben. Ich möchte ihn nicht zurück geben, weil sie etliche Aufnehmungsgebühren verlangt.
Wenn die Weitergabe an Dritte im Kaufvertrag/Schutzvertrag untersagt ist und beide, Züchter und Käufer haben unterschrieben, gilt es rechtlich als Bindend. Verstößt der Käufer dagegen, kann eine Vertragsstrafe gefordert werden, die im Vertrag festgehalten ist, oder die Rückgabe des Tieres - unentgeltlich.
Wenn man einen Vertrag unterschreibt, egal wie er formuliert ist, und beide Personen volljährig sind, dann ist der Vertrag gültig.