Jungendamt Termin mit 22?

3 Antworten

Ich lese heraus, dass du keine Hilfe des Jobcenters erhältst, weil du unter 25 Jahre alt bist und daher nach § 22 Abs. 5 SGB II grundsätzlich keinen Anspruch auf die Übernahme von Kosten der Unterkunft seitens des Jobcenters hast, da - zumindest offiziell - die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.

Die Jugendhilfe als solche ist tatsächlich - soweit ich das auf Grundlage der Informationen aus deinem Text herauslese - nicht für dich zuständig.

Dennoch kannst du die Sozial- und Jugendbehörde (Der Name der Behörde, daher wahrscheinlich auch das Missverständnis deines Ratgabers, dass es sich hier zwangsläufig um das Jugendamt handelt) kontaktieren, um einen Termin mit dem Sozialen Dienst der Behörde zu vereinbaren.

Diese können dir bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Schreiben ausstellen, dass du aufgrund von schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung deiner Eltern verwiesen werden darfst.

Das ebnet dir den Weg auf vollständige Leistungen des Jobcenters.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

Inkognito-Nutzer   04.07.2024, 14:34

Du hast mein Problem ziemlich gut erkannt! Um ein solches Schreiben geht es. Dann werde ich mal die passende Behörde raussuchen...danke!

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AufGleichstand  04.07.2024, 14:37
@Inkognito-Beitragsersteller

Sehr gerne! Ich habe das damals mit 17 Jahren selbst gebraucht. Daher kenne ich das Prozedere. Alterstechnisch macht das keinen Unterschied, nur das bei mir noch geprüft wurde, ob eine Erziehungshilfe infrage kommt.

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