Jugendwohngruppe Rückführung?
Bin seid 8 Monaten in einer Jugendwohngruppe dadurch das meine Mutter Erkrankte und 7 Monate in Reha war und ich nirgendwo hin konnte. Ebenfalls war ich nie in der Schule mehrere Jahre Lang (fast nie zumindest)
ich habe in der Wohngruppe von 0 Angefangen. Aber ich wurde immer besser und bin jetzt sehr Selbstständig und habe auch eine Schulbegleitung, welche mir jetzt Anvertraut alleine gehen zu können.
Meine Eltern wollen mich wieder zurück haben. Aber es gab sehr oft Stress da ich meiner Mutter ihre Medikamente klaute und mehrmals wegen Drogen und andere Gesetzesverstöße auffällig wurde (Teilweise welche mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren welche aber wegen mangelner Beweise eingestellt wurden)
Ich hatte 3 Monate kontaktverbot zu meinen Eltern.
Meine Betreuerin von Jugendamt meinte auch das ich sehr viel Scheiße gebaut habe beim letzten Telefonat, aber sie erzählte nix davon das ich nicht zu meinen Eltern kann.
Denkt ihr eine sofortige Rückführung wäre in den nächsten 3 Monaten möglich.
Sie sagte selbst das ich erst nach Hause kann, wenn meine Mutter gesund ist. Aber meine Mutter ist für den Rest ihres Leben Krank und wird niewieder Gesund werden. Aber da meinte sie auch das es nicht schlimm ist und es nur wichtig ist das meine Mutter sich um mich kümmern kann was sie auch kann da ich dann mit ihr und meine Tante zusammen leben werde.
Denkt ihr eine sofortige Rückführung wäre möglich
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1 Antwort
Kann ich aufgrund deines Texts nicht sagen. Was ich heraus lese: du siehst alles durch eine rosarote Brille. Die Perspektive des Jugendamts und der Pädagogen kann das nicht sein. Da fehlt definitiv was.
Und entscheiden tun sie höchstwahrscheinlich nicht aufgrund deiner Sichtweise. Sondern womöglich nach ihrer....
Wenn du das selbst scghon besser weisst als wir, ist ja gut.
Also wieder einer, der gar keine Hilfe will.
Von dir will ich keine! Deine Antworten haben mir nie Geholfen da ich öfter welche von dir Erhalten habe!
Es ist alles so wie es im Text Steht. Meine Eltern wollen mich zurück haben also kann das Jugendamt das nicht ablehnen.