Dürfte ich als Onkel mit Sorgerecht ein Kontaktverbot für die Eltern meiner Nichte erwirken?

2 Antworten

Wie ?

Du bist laut Aangaben 15j

Wie willst du dann das Sorgerecht für deine Nichte bekommen.

Aber davon abgesehen

Natürlich kannst du kein Umgangsrecht verhindern.

Es sind ihre Eltern

Ob rechts oder Links spielt dabei gar keine Rolle


antikerLucifer 
Beitragsersteller
 26.12.2023, 15:57
Du bist laut Aangaben 15j

Darf man sich nicht vertippen? Habe nicht weit genug runtergescrollt, sorry. Wolltest du deswegen wissen, wie mein privater Account heißt?

Natürlich kannst du kein Umgangsrecht verhindern.
Es sind ihre Eltern
Ob rechts oder Links spielt dabei gar keine Rolle

Eltern ja, aber nicht ihre Sorgerechtsinhaber. Es ging mir auch nicht um die politische Einstellung, sondern darum, dass sie bei ihren Eltern verwahrlost ist, ihre Eltern ihre Depressionen nicht bemerkt haben, ihr Vater sie wegen ihrer Sexualität runtergemacht hat. Und solche Leute sollten kein Umgangsrecht haben, auch wenn es die Eltern sind. Denn bei den Eltern geht es dem Kind nicht unbedingt am besten

NackterGerd  26.12.2023, 23:13
@antikerLucifer

Ok

Das stand nicht in der Frage

Das Entacheidet in erster Linie das!Jugendamt und im Endeffekt das Gericht.

Über Sollte und müsste bringt es wenig zu diskutieren

Es gibt durchaus viele denen MSN die Kinder besser wegnehmen sollte.

Eigentlich wäre ein Eignugstest der alle Paar Jahr überprüft wird nicht schlecht, zum Wohl der Kinder

Aber dies will natürlich auch niemand

Bis zum Entzug des Umgangsrechts muss schon viel passieren

Trotzdem nich Deine Entscheidung

antikerLucifer 
Beitragsersteller
 28.12.2023, 20:15
@NackterGerd
Das stand nicht in der Frage

Stimmt, das war mein Fehler. Sorry, falls es wie Gemäcker rüberkam. Aber bitte in Zukunft erst die Antworten lesen, bevor man selbst antwortet. Kann ja, wie in diesem Fall, sein, dass eventuell relevante Infos erst in Kommentaren genannt werden. Sorry nochmal

as Entacheidet in erster Linie das!Jugendamt und im Endeffekt das Gericht

Das Jugendamt hat, wie ich meines Wissens nach schon mal gesagt habe, nichts gemacht. Und der Richter hat den Eltern gesagt, sie verdienen das Sorgerecht nicht. Er hat sie übrigens gefragt, wo sie hinmöchte, da hat sie sich für mich entschieden.

Es gibt durchaus viele denen MSN die Kinder besser wegnehmen sollte

kleine Frage, was heißt „MSN“?

Eigentlich wäre ein Eignugstest der alle Paar Jahr überprüft wird nicht schlecht, zum Wohl der Kinder

in dem Fall Singular „zum Wohl des Kindes“, es geht ja nur um ein Kind. (Betonung auf „ein“, nicht auf „Kind“, bei sowas wird die Betonung oft falsch gesetzt). Dafür bin ich auch, aber bei ihrem Vater nur unter Aufsicht. Zumindest, wenn ich das richtig verstehe, dass richtig verstehe, dass sie in gewissen Intervallen für eine gewisse Zeit zu ihren Eltern geschickt wird, und sie es in der Zeit nochmal versuchen sollen

Trotzdem nich Deine Entscheidung

Das mit dem Kontaktverbot war ihr Wunsch, bzw. ist es immer noch. Sie möchte nicht, dass ihre Eltern mit ihr interagieren können und ich stehe da hinter ihr.

Mir fällt gerade ein, du hast gestern noch das Aufenthaltsbestimmungsrechg ins Spiel gebracht. Ja, das liegt auch bei mir. Und in dem Fall wäre es aus unserer Sicht (meine Nichte, ihre große Schwester, ihre kleine Schwester, unsere gesamte Familie, ich) besser, ihnen das Umgangsrecht zu entziehen. Das hat der Richter ihnen noch nicht genommen. Er hat aber ihrem Vater, ihrer Ziehmutter und ihrer Mutter vorgeschrieben, mit jemandem zu reden (vermutlich eine Art Therapeut/Psychologe oder so, ich habe nicht die ganze Anweisung mitbekommen, da war ich kurz aufm Klo) und die Person soll dann beurteilen, was besser wäre

NackterGerd  30.12.2023, 08:29
@antikerLucifer
Eigentlich wäre ein Eignugstest der alle Paar Jahr überprüft wird nicht schlecht, zum Wohl der Kinder

Alle Paare und Kinder ist schon richtig

Es geht dabei nicht nur um eins

Aber das nur zu deiner Korrektur dass es nur EIN Kind gäbe dass Paare bzw Eltern haben können

Zum Gericht:

Du siehst dich, das Gericht tut etwas.

Da sehe ich keinen Fehler

nein darfst du nicht. die eltern haben ein recht auf umgangsrecht und dies können sie auch gerichtlcih jederzeit durchsetzen.


antikerLucifer 
Beitragsersteller
 04.12.2023, 14:58

Auch, wenn ihre Tochter sagt „ich möchte das nicht, dass sie mit mir interagieren können“? Bei ihren Eltern ist sie verwahrlost, wurde nur runtergemacht, sie wollte sich wegen ihren Eltern umbringen, nur ihre große Schwester konnte sie halten, die alles bezeugen kann. Können ihre Eltern dieses Recht dann immer noch durchsetzen oder ist das dann verwirkt? Im Interesse des Kindes wäre es ja, dass dieses recht verwirkbar ist, bspw. dadurch

psimonp  05.12.2023, 14:20
@antikerLucifer

ja das können sie, weil sie eben die eltern sind. bis 18 dürfen sie das. das sorgerecht bei dir ist ja auch keine dauerhafte sache, wenn die eltern anstreben würden dies wieder zurückzuholen.

antikerLucifer 
Beitragsersteller
 05.12.2023, 14:37
@psimonp

Der Richter hat bei beiden gesagt, dass sie das Sorgerecht nicht verdienen. Meine Nichte wurde gefragt, wo sie hinmöchte, da ist sie zu mir gegangen

psimonp  05.12.2023, 14:38
@antikerLucifer

was sie verdienen entscheiden die eltern für sich selbst und wenn sie das irgendwann überwinden und anders sehen - holen sie sich ihr kind und das sorgerecht zurück. hör auf dich so wichtig zu nehmen, du bist nur eine vorübergehende pflegeperson.

antikerLucifer 
Beitragsersteller
 05.12.2023, 14:45
@psimonp

Sowas „überwindet“ man nicht so schnell. Und wenn der Richter sagt, ich soll ihnen meine Nichte zurückgeben, tue ich das. Und ob sie das Sorgerecht verdienen, entscheidet der Richter anhand der Tatsachen. Solange der Richter nicht für sie entscheidet, kümmere ich mich um sie. Ich nehme mich nicht wichtig, sie könnte auch gerne zu jemand anderes. Ich bin nicht das perfekte Ersatz-Elternteil, aber ich kümmere mich wenigstens um sie.

NackterGerd  26.12.2023, 15:53
@antikerLucifer

Wenn Sie tatsächlich Verwahrlost ist, dann schalte das Jugendamt ein.

Die werden sich dann darum kümmern.

Du hast jedenfalls keine Rechte

antikerLucifer 
Beitragsersteller
 26.12.2023, 16:00
@NackterGerd

Habe ich schonmal, die haben nichts gemacht. Ihr Vater und ihre Ziehmutter sind deutsch und das Jugendamt kümmert sich meiner Erfahrung nach nur bei Ausländern drum. Die haben einen Scheiß gemacht. Und nur damit ich das richtig verstehe: weil ich auf biologischer Ebene nicht ihr Vater bin, habe ich diesbezüglich keine Recht, obwohl ich das Sorgerecht habe?

NackterGerd  26.12.2023, 23:22
@antikerLucifer

Du hast das Sorgerecht

Evtl auch das Aufenthaltsbesimmungsrecht, fals das nicht noch bei den Eltern liegt.

Aber das Umgangsrecht haben immer noch die Eltern solange es ihnen kein Gericht aus gutem Grund und zum Wohl der Kinder entzogen hat.

Ja du bist nicht der Vater und hast nicht Vaterrechte

psimonp  27.12.2023, 14:26
@antikerLucifer

du bist überhaupt kein ersatz. sobald die eltern die auflagen des jugendamtes erfüllt haben bekommen sie das kidn als auch das sorgerecht zurück. du bist nichts weiter als eine pflegefamilie und mehr nicht.