Dürfte ich als Onkel mit Sorgerecht ein Kontaktverbot für die Eltern meiner Nichte erwirken?
Halt um meine Nichte vor ihren Eltern zu schützen. Ihr Vater ist absolut rechts, ihre Mutter (meine Schwester) eine Enttäuschung für beide Familien. Beide haben einen schlechten Einfluss auf meine Nichte. Ich liebe sie, ich möchte nur das Beste für sie
2 Antworten
Wie ?
Du bist laut Aangaben 15j
Wie willst du dann das Sorgerecht für deine Nichte bekommen.
Aber davon abgesehen
Natürlich kannst du kein Umgangsrecht verhindern.
Es sind ihre Eltern
Ob rechts oder Links spielt dabei gar keine Rolle
Ok
Das stand nicht in der Frage
Das Entacheidet in erster Linie das!Jugendamt und im Endeffekt das Gericht.
Über Sollte und müsste bringt es wenig zu diskutieren
Es gibt durchaus viele denen MSN die Kinder besser wegnehmen sollte.
Eigentlich wäre ein Eignugstest der alle Paar Jahr überprüft wird nicht schlecht, zum Wohl der Kinder
Aber dies will natürlich auch niemand
Bis zum Entzug des Umgangsrechts muss schon viel passieren
Trotzdem nich Deine Entscheidung
Das stand nicht in der Frage
Stimmt, das war mein Fehler. Sorry, falls es wie Gemäcker rüberkam. Aber bitte in Zukunft erst die Antworten lesen, bevor man selbst antwortet. Kann ja, wie in diesem Fall, sein, dass eventuell relevante Infos erst in Kommentaren genannt werden. Sorry nochmal
as Entacheidet in erster Linie das!Jugendamt und im Endeffekt das Gericht
Das Jugendamt hat, wie ich meines Wissens nach schon mal gesagt habe, nichts gemacht. Und der Richter hat den Eltern gesagt, sie verdienen das Sorgerecht nicht. Er hat sie übrigens gefragt, wo sie hinmöchte, da hat sie sich für mich entschieden.
Es gibt durchaus viele denen MSN die Kinder besser wegnehmen sollte
kleine Frage, was heißt „MSN“?
Eigentlich wäre ein Eignugstest der alle Paar Jahr überprüft wird nicht schlecht, zum Wohl der Kinder
in dem Fall Singular „zum Wohl des Kindes“, es geht ja nur um ein Kind. (Betonung auf „ein“, nicht auf „Kind“, bei sowas wird die Betonung oft falsch gesetzt). Dafür bin ich auch, aber bei ihrem Vater nur unter Aufsicht. Zumindest, wenn ich das richtig verstehe, dass richtig verstehe, dass sie in gewissen Intervallen für eine gewisse Zeit zu ihren Eltern geschickt wird, und sie es in der Zeit nochmal versuchen sollen
Trotzdem nich Deine Entscheidung
Das mit dem Kontaktverbot war ihr Wunsch, bzw. ist es immer noch. Sie möchte nicht, dass ihre Eltern mit ihr interagieren können und ich stehe da hinter ihr.
Mir fällt gerade ein, du hast gestern noch das Aufenthaltsbestimmungsrechg ins Spiel gebracht. Ja, das liegt auch bei mir. Und in dem Fall wäre es aus unserer Sicht (meine Nichte, ihre große Schwester, ihre kleine Schwester, unsere gesamte Familie, ich) besser, ihnen das Umgangsrecht zu entziehen. Das hat der Richter ihnen noch nicht genommen. Er hat aber ihrem Vater, ihrer Ziehmutter und ihrer Mutter vorgeschrieben, mit jemandem zu reden (vermutlich eine Art Therapeut/Psychologe oder so, ich habe nicht die ganze Anweisung mitbekommen, da war ich kurz aufm Klo) und die Person soll dann beurteilen, was besser wäre
Eigentlich wäre ein Eignugstest der alle Paar Jahr überprüft wird nicht schlecht, zum Wohl der Kinder
Alle Paare und Kinder ist schon richtig
Es geht dabei nicht nur um eins
Aber das nur zu deiner Korrektur dass es nur EIN Kind gäbe dass Paare bzw Eltern haben können
Zum Gericht:
Du siehst dich, das Gericht tut etwas.
Da sehe ich keinen Fehler
nein darfst du nicht. die eltern haben ein recht auf umgangsrecht und dies können sie auch gerichtlcih jederzeit durchsetzen.
Auch, wenn ihre Tochter sagt „ich möchte das nicht, dass sie mit mir interagieren können“? Bei ihren Eltern ist sie verwahrlost, wurde nur runtergemacht, sie wollte sich wegen ihren Eltern umbringen, nur ihre große Schwester konnte sie halten, die alles bezeugen kann. Können ihre Eltern dieses Recht dann immer noch durchsetzen oder ist das dann verwirkt? Im Interesse des Kindes wäre es ja, dass dieses recht verwirkbar ist, bspw. dadurch
ja das können sie, weil sie eben die eltern sind. bis 18 dürfen sie das. das sorgerecht bei dir ist ja auch keine dauerhafte sache, wenn die eltern anstreben würden dies wieder zurückzuholen.
Der Richter hat bei beiden gesagt, dass sie das Sorgerecht nicht verdienen. Meine Nichte wurde gefragt, wo sie hinmöchte, da ist sie zu mir gegangen
was sie verdienen entscheiden die eltern für sich selbst und wenn sie das irgendwann überwinden und anders sehen - holen sie sich ihr kind und das sorgerecht zurück. hör auf dich so wichtig zu nehmen, du bist nur eine vorübergehende pflegeperson.
Sowas „überwindet“ man nicht so schnell. Und wenn der Richter sagt, ich soll ihnen meine Nichte zurückgeben, tue ich das. Und ob sie das Sorgerecht verdienen, entscheidet der Richter anhand der Tatsachen. Solange der Richter nicht für sie entscheidet, kümmere ich mich um sie. Ich nehme mich nicht wichtig, sie könnte auch gerne zu jemand anderes. Ich bin nicht das perfekte Ersatz-Elternteil, aber ich kümmere mich wenigstens um sie.
Wenn Sie tatsächlich Verwahrlost ist, dann schalte das Jugendamt ein.
Die werden sich dann darum kümmern.
Du hast jedenfalls keine Rechte
Habe ich schonmal, die haben nichts gemacht. Ihr Vater und ihre Ziehmutter sind deutsch und das Jugendamt kümmert sich meiner Erfahrung nach nur bei Ausländern drum. Die haben einen Scheiß gemacht. Und nur damit ich das richtig verstehe: weil ich auf biologischer Ebene nicht ihr Vater bin, habe ich diesbezüglich keine Recht, obwohl ich das Sorgerecht habe?
Du hast das Sorgerecht
Evtl auch das Aufenthaltsbesimmungsrecht, fals das nicht noch bei den Eltern liegt.
Aber das Umgangsrecht haben immer noch die Eltern solange es ihnen kein Gericht aus gutem Grund und zum Wohl der Kinder entzogen hat.
Ja du bist nicht der Vater und hast nicht Vaterrechte
du bist überhaupt kein ersatz. sobald die eltern die auflagen des jugendamtes erfüllt haben bekommen sie das kidn als auch das sorgerecht zurück. du bist nichts weiter als eine pflegefamilie und mehr nicht.
Darf man sich nicht vertippen? Habe nicht weit genug runtergescrollt, sorry. Wolltest du deswegen wissen, wie mein privater Account heißt?
Eltern ja, aber nicht ihre Sorgerechtsinhaber. Es ging mir auch nicht um die politische Einstellung, sondern darum, dass sie bei ihren Eltern verwahrlost ist, ihre Eltern ihre Depressionen nicht bemerkt haben, ihr Vater sie wegen ihrer Sexualität runtergemacht hat. Und solche Leute sollten kein Umgangsrecht haben, auch wenn es die Eltern sind. Denn bei den Eltern geht es dem Kind nicht unbedingt am besten