Jugendhilfe(weiteres Verfahren)?

1 Antwort

Ob das Verfahren eröffnet und zur Anklage gebracht - oder es eingestellt wird, erfährst Du von der Staatsanwaltschaft, sobald diese sich Deiner Sache widmen kann. Vorher müssen noch die wirklichen Verbrecher zur Rechenschaft gezogen werden.