Jugendamt mach was es möchte?

4 Antworten

Du brauchst nicht ständig die Kamelle mit deiner Exfreundin aufwärmen, statt immer mit dem Finger auf sie zu zeigen, solltest du dich lieber erstmal um deine eigene Baustelle bekümmern und wenn die FH bereits seit 4 Jahren da ist, dann ist da doch schon mehr als nur ein Wasserschaden, eine Windel im Zimmer oder dergleichen.
Das Jugendamt sieht Handlungsbedarf bei dir, deswegen auch die Familienhilfe.

Dir wurde auch schon angeraten dir einen Anwalt zu nehmen, was wurde eigentlich daraus? wurde das endlich mal in Angriff genommen? denn dieser kann, sofern falsche Sachen im Bericht stehen gucken ob die Punkte so stehen bleiben, oder ob die Punkte geändert bzw ganz gestrichen werden.


Muttersternchen 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 13:24

Wasserschaden kann passieren, ja meine Schwester macht nichts am Haus aber dafür bin ich nixht der Übeltäter, wir sind schon mit Anwalt wegen dem Haus dran weil nichts reagiert wird. Und ja ich zeige mit dem Finger auf meine damalige Freundin weil sie mich angeschwärzt hat obwohl es nicht stimmte was gesagt wurde. FH hat letztens gesagt ich soll mir eine liste machen was gesagt wurde genau genau mit dem Pampers auf dem Boden die FH hat es gesehen aber das war keine benutze Windel sondern ein Spielwindel für die kleine sonst hätte sie mir alle raus gerissen und achja meine Tochter hatte vorher bevor sie im Kindergarten gegangen ist im Kinderzimmer gespielt und wir räumen zusammen nachmittags auf wenn sie keine lust mehr drauf hat. Meistens wenn sie nach hause kommt spielt sie mit die sachen noch da hat die FH auch nie gesagt wenn was rum stand weil FH hat selbst gesagt Kinderzimmer muss nicht immer ordentlich sein wenn meine Tochter damit noch spielt.

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Da Ich schon seit Jahren mit dem JA zusammen arbeite, und viele solche fälle mitbegleitet habe kann ich deine Frage gut beantworten.

Zu deiner ersten Frage. Es Zählt natürlich das was im HPG schriftlich festgehalten wird. Es besteht KEINE Pflicht den HPG folge zu leisten jedoch lässt sich das nur Empfehlen. Dadurch kannst du den Eindruck erwecken das du dich Bemühst.
Es ist auch verständlich das man nicht mit jeden FH harmoniert, das musst du aber rechtzeitig beim Jugendamt melden, und da sie schon in August geht ist es schon zuspät.

Das HPG und der HP wird immer Transparent zu den Teilnehmern erstellt. Es bezieht sich zum Großteil an den Lagebericht den die FH an das JA schreibt. Wenn du der Meinung bist das die Verlängerung der FH nicht darin stand oder dir nicht mitgeteilt wurde, bist du zum einen Fahrlässig vorgegangen und hast dir den HP nicht richtig durchgelesen, und zweitens hast du den Eindruck hinterlassen das du noch nicht alles so im Griff hast wie es sein sollte.

Am besten mit der Zuständige person in JA den Sachverhalt nochmal Aufklären und deine Seite des Geschehens mitteilen. Darauf sollst du dich aber gut vorbereiten und emotional etwas abregen.

Drohen tut das JA (zumindest bei uns ins BW) nicht. Meist wird an den Schriftstücken eine Rechtsbelehrung angehängt, dies ist eine Formalie, jedoch keine Drohung.

Solltest du die FH in August nicht mehr haben wollen, hast du das Recht darauf, die Verlängerung abzulehnen. Das JA hingegen, wenn es Zweifel an das Kinds wohl haben sollte, kann die Sache vor Gericht bringen, und da, wie du dich eben ausgedrückt hast, hast du schlechte Karten.

Ich empfehle dir, der neuen FH, wenn sie mal da ist, eine Chance zugeben und ein Vertrauen mit ihr aufzubauen, vielleicht klappt es besser als vorhin und die wirst sie beim nächsten HPG los.

Sonst wünsche ich dir alles alles Gute, Kraft und Mut. Du schaffst das schon !!


Muttersternchen 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 13:18

Ich habe das im Griff alles nur Wasserschaden kann man nicht voraus sehen das es passiert, es musste schnell gehandelt werden sonst hätten wir noch ein größeren Schaden gehabt. Das Jugendamt hat nicht das erste mal sowas abgezogen, die Frau hat sogar von der Richterin ein drüber bekommen weil sie schon mal Mist gebaut hat.

Ich möchte einfach keine FH mehr das ich eh nicht mehr oft zu hause bin sondern viel unterwegs sein werde da meine Tochter 3 mal in der Woche zu Therapie muss und da ich selbst weg muss bin ich selten zu Hause

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Maowow  27.06.2022, 17:07
@Muttersternchen

Kannst das den JA natürlich so sagen, wenn sie jedoch bezweifeln können sie auch vor Gericht gehen und spätestens dann ist Schluss.

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ich wurde anonym gemeldet was eine Sache am den Tag bewahrheitet hatte aber das war das erste mal und das Kind hat nicht drunter gelitten oder war vernachlässigt.

Offensichtlich gab es einen guten Grund dich zu melden. Es ist also nicht alles in Ordnung und genau das berücksichtigt das Jugendamt jetzt.

Anstatt jetzt den Melder an den Pranger zu stellen, sorge lieber dafür, dass solche Zwischenfälle nicht geschehen.

Das Jugendamt reagiert völlig korrekt auf die aktuelle Situation.


Muttersternchen 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 13:29

Nein tut sie nicht, habe grad mit meine Anwältin telefoniert. Wasserschaden passiert nun mal unerwartet man kann es nicbt voraus sehen, solange das das kind wohl auf ist und alles hat man kein Grund so faxen zu machen. Die Frau vom Jugendamt hat es schonbmal versucht und hat dabei verloren und das wird sie jetzt wieder weil meine wohnung immer sauber war laut die FH es passt einfach die Aussagen nicht was das Jugendamt sagt.

Und ja meine damalige Freundin kann sowas nixht behaupten da es lügen sind weil Sie nie in meiner Wohnung mehr war seid der Sohn von ihr von meine Tochter die Spielsachen kaputt gemacht hat und meine damalige Freundin auf meine Tochter geschoben hat.

Ist es richtig das die Mutter meine Tochter mit Schläge droht? Meine Tochter war 3 Jahre alt wo sie meine Tochter gedroht hatte das war nicht das erste mal warum ich den kontakt abgebrochen habe es lag 3 mal vor.

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maja0403  27.06.2022, 13:36
@Muttersternchen

Was soll die Frage, wenn man nicht bereit ist, alle Fakten anzugeben? Kläre die Situation mit deiner Anwältin, die hoffentlich alle wichtigen Fakten kennt.

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" was wir nicht besprochen hatten?" Bei einem Hinweis dieser Art? Natürlich. Daran ist nichts "macht was es möchte". Das Jugendamt sieht ein Problem, dem jetzt erstmal nachgegangen werden muss.

Ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, muss ja auch erstmal beurteilt werden


Muttersternchen 
Beitragsersteller
 27.06.2022, 13:33

Es ist beurteilt. FH sagt selbst das dass kindeswohl nicht gefährdet ist weil ich alles mache für das Kind. Ich gehe mit ihr zum Arzt wenn es krank ist, sie hat keine blaue nur von hinfällig, sie bekommt essen genug und sie sieht immer gepflegt aus. Auch Kindergarten sagt das. Wohnung ist immer sauber nur halt diesen einen Tag nicht wo ich den Wasserschaden hatte den ich nichts für konnte, ich habe mich nach dem Kindergarten drum gekümmert das es wieder im Loht ist habe keine müllsäcke hier weil ich die auch direkt runter bringe. FH kam ab und an auch unangemeldet nach hier hin und es war immer sauber die Wohnung

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