Jobcenter hat Kindergeld über ein Jahr lang berechnet, obwohl ich keines erhalten habe?

4 Antworten

Sehr viel besser als wenn es umgekehrt wäre, also Kindergeld zu Unrecht bezogen und Rückforderung von der Familienkasse, da würdest Du sehr wahrscheinlich schlechte Karten haben.

So wartest Du auf den schriftlichen Nachweis von der Familienkasse, dass Du für den Zeitraum keinen Anspruch auf Kindergeld hattest und keins erhalten hast.

Dann stellst Du beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X, weil die normale Frist für einen Widerspruch verstrichen ist, es muss dann rückwirkend geprüft werden, wenn es also zu Unrecht zu einer Anrechnung von Kindergeld kam, obwohl keines bezogen wurde, muss es vom Jobcenter eine Nachzahlung geben.


solols2208 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 13:22

Dankeschön, ich hab diesen Überprüfungsantrag jetzt gestellt und hoffe drauf das das Jobcenter sich keine sechs Monate Zeit nimmt. Die brauchen schon für meinen Weiterbewilligungsantrag sechs Wochen und ich musste mir die Miete leihen.

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isomatte  22.07.2024, 14:13
@solols2208

Das kann in der Tat mehrere Monate dauern, habe ich vor einigen Jahren auch schon einmal durch.

Wenn Du über 1 Jahr ohne Kindergeld und weniger Leistungen vom Jobcenter über die Runden gekommen bist, dann wirst Du diese Zeit auch noch überstehen.

Dann stellt man den WBA - halt schon 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums, wenn man weiß das die Bearbeitungszeit längere Zeit in Anspruch nimmt.

Bitteschön

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Von Experten isomatte und Agamemnon712 bestätigt

Guten Tag,

ja, Sie können das Geld rückwirkend einfordern. Reichen Sie den Nachweis der Familienkasse beim Jobcenter ein und stellen Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, um die falsche Anrechnung korrigieren zu lassen und die zu viel berechneten Beträge zurückzufordern.

Du wartest die Bescheinigung der Familienkasse ab und reichst diese dann dem Jobcenter ein.

Dann wirst du das Geld zurückerhalten, da es sich um ein Berechnungsfehler handelt.

Normalerweise haben die Jobcenter einen Amtsermittlungsgrundsatz, sodass sie bei Kenntnis der falschen Berechnung dir das Geld automatisch zurückgeben werden.

Sollte das Jobcenter sich dennoch weigern dir das Geld auszubezahlen, musst du einen Überprüfungsantrag stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)
ich habe vor ein paar Tagen durch endlich geöffnete Post herausgefunden

Erstaunlich.

... auch dass Du das Geld nicht vermisst hast.


solols2208 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:52

Erstaunlich, richtig :)

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