Jobcenter & Datenschutzregelung?
Ich habe erfahren, dass das jobcenter mich bei der Rundfunkzentrale angemeldet hat. Darf das Jobcenter ohne meine Einwilligung mich bei der Rundfunkzentrale anmelden? Nun werde ich von der Rundfunkzentrale angeschrieben.
3 Antworten
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Ich habe erfahren, dass das jobcenter mich bei der Rundfunkzentrale angemeldet hat.
Das halte ich für ein Gerücht.
Du selbst bist verpflichtet, dich anzumelden. Tust du es nicht, kann es aufgrund eines Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern zu einer Zwangsanmeldung kommen.
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Doch, das ist wahr. § 11 Abs. 4 und 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
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Ich spreche über die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte vom Einwohnermeldeamt. Ich hatte bei meiner Anmeldung überall angekreuzt, dass ich nicht mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte, Behörden,.... nicht einverstanden bin.
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Du kannst der Weitergabe deiner Daten an Behörden nur widersprechen, insofern es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, und die gibt es in diesem Fall.
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Also wenn so etwas nicht möglich wäre, dann hätte ich auch nicht so eine Auswahl im Fragebogen.
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Es ist nicht immer möglich, einer Weitergabe von persönlichen Daten an Behörden zu widersprechen.
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Das ist mit Sicherheit nicht zutreffend. Der Datenschutz ist beim Jobcenter gewährleistet. Die melden dich nirgendwo an.
Tatsächlich meldet dich das Meldeamt beim Beitragsservice. Das dürfen die nicht nur, sie sind durch ausdrückliche gesetzliche Vorschrift dazu sogar verpflichtet.
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Ich habe nicht behauptet, dass du lügst. Dir wurden nur falsche Fakten mitgeteilt.
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Ich bezweifle, daß das Jobcenter Dich beim Beitragsservice angemeldet hat.
Du solltest vom Jobcenter viel mehr einen Nachweis über den ALG 2 - Bezug bekommen haben, so daß Du Dich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages auf Antrag befreien lassen kannst.
Vermutlich hat der Beitragsservice Deine Daten vom Einwohnermeldeamt.
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Ich habe keine Einwilligung für die Weitergabe meiner Daten erteilt. Ferner meldet das Jobcenter den Arbeitslosen bei der Krankenkasse an, obwohl man auch dafür keine Einwilligung erteilt.
Übrigens wenn du mir nicht glaubst, dann kannst du es gerne ausprobieren!
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Ferner meldet das Jobcenter den Arbeitslosen bei der Krankenkasse an
Sei doch einfach froh darüber. Die allermeisten sind es.
Solche Kommentare kann ich nicht nachvollziehen.
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Warum sollte man froh sein, wenn man oft von der Rundfunkgebühreneinzugszentrale angeschrieben wird? Ich finde es absurd Rundfunkgebühren zu zahlen!
Das ist garantiert nicht wahr! Einwohnermeldeämter dürfen normalerweise ohne Einwilligung keine persönlichen Daten an Dritte weitergeben.