Wird das angerechnet Jobcenter?
Guten Abend :)
ich mach zur Zeit eine Ausbildung bei der deutschen Bahn und hätte eine Frage.
meine Frau ist beim Jobcenter angemeldet, somit bekommt sie Geld von da und bildet mit mir eine Bg und mein Einkommen wird angerechnet.
meine Frage ist nun: Ich hab 100€ lernmittelzuschuss bekommen für Bücher usw. Wird das angerechnet? Das steht auch auf meinem Abrechnungsbescheinigung.
zweite frage ist: Ich bin immer über 13 Stunden unterwegs 8+ -> 5 Stunden. Ich bekomme dafür jede Woche entschädigungsgeld für jede Stunde 2€ netto. Das wird separat überwiesen (Verwendungszweck ist auch -> Reisekostenerstattung) Wird das auch auch als Einkommen angerechnet? oder garnicht? Also ich bekomme im Monat 20€+ Reisekostenerstattung.
dritte frage: ich bin bald auf einem seminar (1 Woche), wo ich mit meinen Mitschülern und allen in einem Hotel übernachte, da bekomme ich auch noch extra Geld für essen usw für eine Woche. Wird das auch angerechnet?
freue mich auf antworten. Danke schön. Sorry für die zu viele Fragen :)
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Zweckbestimmte Leistungen sind im Normalfall kein anrechenbares Einkommen.
Wenn Du dann für diese 1 Woche Geld für deine Verpflegung bekommst, solltest Du dir entsprechende Belege geben lassen, damit Du im schlimmsten Fall nachweisen kannst, dass Du dieses Geld auch für den bestimmten Zweck ausgegeben hast.
Sollte das Jobcenter eine Anrechnung vornehmen wollen, dann muss diese ja auch entsprechend begründet werden und dann bliebe dir zunächst ein schriftlicher, fristgerechter, formloser Widerspruch und wenn es hart auf hart kommt die Klage vor dem Sozialgericht.
Da könntest Du dir sicher auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, da müsstest Du bei diesem dann im Regelfall nur um die 20 € zahlen.
Kannst dir aus dem Internet auch einmal die fachlichen Weisungen der Jobcenter für die Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll suchen und sehen ob Du dazu passende Verordnungen findest, musst aber darauf achten, dass Du die geänderte Fassung ab Juli 2023 findest.
Wenn das Jobcenter Lernmittelzuschuß und Reisekostenerstattung anrechnen will, Widerspruch dagegen einlegen.