Erstattung Rundfunkgebühr nach Umstellung GEZ?
Hallo!
Ich habe erst jetzt festgestellt das ich über Jahre doppelte Rundfunkgebühren gezahlt habe. Vor der automatischen Umstellung 2013 habe ich für kleines Geld ein Radio am Arbeitsplatz angemeldet. Bei der Umstellung 2013 wurde daraus ein Zweitwohnsitz. Ich habe eine Auskunft angefordert, darin steht nach meinem Hauptwohnsitz Nr.0 „ Wohnung Nr.1- Arbeitspl. vermerkt ab 01.01.2013“
Leider habe ich nach meiner Beschwerde und Kündigung am 16.11.2023, trotz mehrerer Telefonate, noch keine Nachricht erhalten.
Gibt es da schon Erfahrungen wie sich die Sachlage in diesem Fall verhält? Welche Möglichkeiten habe ich um möglichst viel von den eingezogenen Gebühren erstattet zu bekommen?
1 Antwort
Also wenn ich das richtig sehe, umfasst die Auskunft lediglich das frühere Radio am Arbeitsplatz mit 1/3 Rundfunkbeitrag. Daneben bist du offensichtlich ganz normal mit 18,36 Euro pro Monat mit deinem Hauptwohnsitz (Wohnung) angemeldet.
Wenn sich der Arbeitsplatz in deiner jetzigen Wohnung befindet, ist er im Beitrag für die Wohnung enthalten, so dass du tatsächlich die ganze Zeit 1/3 Beitrag pro Monat zuviel gezahlt hast. Dann kannst du leider nur eine Erstattung im Rahmen der 3 -jährigen Verjährungsfrist verlangen. Wenn du jetzt die Erstattung verlangst, ist diese damit nur für das Jahr 2024, 2023 und 2022 möglich.
Solltest du aber außerhalb deiner Wohnung einen externen Arbeitsplatz in einer eigenen Betriebsstätte (wo du dein Gewerbe ausübst) haben, ist der Beitrag zurecht gezahlt. Für jede betriebsstätte fällt nämlich mindestens 1/3 Rundfunkbeitrag an.
In diesem Fall hast du dich leider zu spät gekümmert. Du kannst jetzt wegen Verjährung nur noch die gezahlten Beiträge für die Zeit einschließlich 2021 fordern (hatte mich oben verrechnet). Da im Juli 2021 sich der Drittel Rundfunkbeitrag von 5,83 auf 6,12 EURO erhöht wurde, hast du einen Erstattungsanspruch in Höhe von 218,58. Du musst dabei dem Beitragsservice mitteilen, dass du Arbeitnehmerin bist und für ein Gerät am Arbeitsplatz seit 2013 nichts mehr zu bezahlen ist und du auch keine Nebenwohnung hast. Der Fehler liegt klar bei denen. Sie hätten diese Umstellung nicht machen dürfen.
Ich arbeite als ganz normaler Mitarbeiter in einer Tischlerei. Früher war es so das der Arbeitgeber in seinen Beiträgen für GEZ nur eine begrenzte Anzahl Rundfunkgeräte betreiben durfte. Da der Arbeitgeber die Mehrkosten für ein zusätzliches Gerät nicht übernehmen wollte (Früher gab es ja noch richtige Kontrollen) habe ich auf meinen Namen ein Radio am Arbeitsplatz angemeldet. Mir wurde nach 2013 der volle Beitragssatz für meine Wohnung und das Radio am Arbeitsplatz (Wohnsitz??) berechnet.
Die Kosten für ein Radio waren vor 2013 meine ich 5,76€