Zahlt Jobcenter 3 Monate Kündigungsfrist?
Hallo zusammen!
Ich lebe derzeit vom Jobcenter und habe jetzt eine neue Wohnung gefunden und die Wohnung würde mir von neuen Jobcenter auch zugesagt. Und ich darf umziehen. Nur was mir jetzt so zu schaffen macht ist, zahlt mein alter Jobcenter die 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn nicht, was soll ich tun. Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Mfg
5 Antworten
Das Jobcenter soll Dir zwei Wohnungen bezahlen? Das ist völlig unrealistisch.
Du kennst doch die Kündigungsfrist und hättest die neue Wohnung zu dem Zeitpunkt anmieten müssen, wenn Dein alter Mietvertrag ausläuft.
Eine doppelte Zahlung ist in Härtefällen sicher möglich, aber sicher nicht für 3 volle Monate.
Da muss es schon einen wichtigen Grund wie z.B. eine Beschäftigungsaufnahme ( sozialversicherungspflichtig ) geben, die einen Umzug notwendig machen würde und keine Zeit mehr zur Einhaltung der 3 Monate Kündigungsfrist bleiben würde.
Das Problem haben auch Menschen die keine ALG - 2 Leistungen beziehen, auch die müssen sich vorher überlegen, wie sie eine evtl.doppelte Miete zahlen können, wenn der Umzug ggf.auch nach der Kündigungsfrist der alten Wohnung möglich wäre.
Hast du dich beim alten Vermieter mal erkundigt wie es mit dem stellen eines Nachmieters aussieht, also ob er einen akzeptieren würde oder er auf die Kündigungsfrist besteht oder beim evtl.neuen Vermieter, ob der Mietvertrag auch der Kündigungsfrist angepasst werden könnte ?
Wenn, dann aber sich nicht ohne in Widerspruch gegangen zu sein und ggf.vor dem Sozialgericht geklagt zu haben.
Mir zumindest ist noch kein Gerichtsurteil bekannt, in dem das Jobcenter dazu verpflichtet wurde volle 3 Monate eine doppelte KDU - zu zahlen, zumal hier nach der Frage davon auszugehen ist, dass nach dem Umzug gar nicht mehr das alte, sondern ein neues Jobcenter zuständig wäre.
Sofern du in der alten Wohnung leben tust zahlt das Jobcenter auch die Miete dafür.
Rede mal direkt mit dem amt den zb 1 Monat müssten die übernehmen da du keine 2 mieten zahlen kannst! Auch ist ja die frage ab wan du die neue Wohnung mieten kannst !
Dann mal ne andere Frage, kann ich Mietschulden ab bezahlen?
Was spricht dagegen rechtzeitig zu kündigen?
Woher soll ich denn wissen, ob der Vermieter mich überhaupt nimmt?
Bei entsprechender Härte sicher auch für bis zu 3 volle Monate.