IUBH (IU) DUALES STUDIUM?

2 Antworten

Hallo Di1eyna,

schön dass Du vorab Dich über alles informieren möchtest. :)
Vertraglich ist es geregelt, dass Du bei einem Studienabbruch keine Studiengebühren zurückerstatten musst, unabhängig davon ob man Vergütung erhalten hat oder nicht.

Ich hoffe ich konte Dir weiterhelfen!

Liebe Grüße
IU Internatinale Hochschule
Duales Studium

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wir sind die Studienberatung der IU Duales Studium.

nein, man muss nichts zurückerstatten, da man für die Bezahlung der Studiengebühren auch beim Praxispartner gearbeitet hat.


Di1eyna 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 20:27

Danke für deine Antwort erst Mal :) Sind da die Studention mit eingeschlossen die auch eine Vergütung bekommen? Weißt du darüber Bescheid.

Sanja2  23.08.2021, 20:29
@Di1eyna

alle Studenten bekommen die Studiengebühr und einen Anteil einer Vergütung. Die Studiengebühr ist wie eine Bezahlung für dich anzusehen.

Di1eyna 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 22:54
@Sanja2

Ach so. Sprechen Sie aus Erfahrung mit der IU oder andere private Hochschulen wenn ich fragen darf?