Ist man in der Fahrprüfung durchgefallen wenn man bei Anlieger frei reinfährt wenn man wirklich Anlieger ist?
11 Antworten
Mein Fahrlehrer sagte zu mir, dass in der Prüfung Anliegerstraßen tabu sind außer der Prüfer will dort mit mir Einparken oder das Wenden testen. Dann würde er das aber entsprechend sagen.
Auch wenn es in der Fahrstunde hieß, ohne Ankündigung geht es immer der Vorfahrtstraße nach bzw gerade aus, so muss an einer Anliegerstraße abgebogen werden oder gewendet.
Die Prüfungsrichtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass man nur dann durchgefallen ist, wenn ein "Durchfahrt verboten"-Schild OHNE "Anlieger frei" ignoriert wird:
1.5.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
-Gefährdung oder Schädigung
-Grobe Missachtung der Vorfahrt-und Vorrangregelung
-Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
-Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
Z 206 STOP-Schild
Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei"
Z 267 Verbot der Einfahrt
Das heißt im Umkehrsschluss zwangsläufig, dass bei vorhandenem Zusatzschild "Anlieger frei" die Prüfung eben nicht beendet ist.
Ich habe mal von einem solchen Fall gelesen. Ein Fahrschüler wohnte in einer Anliegerstraße, und durch diese Straße konnte man zur Fahrschule zurückfahren. In der Annahme, dass er als Anwohner ja auch Anlieger sei, nutzte er die Straße und war damit durchgefallen. Wenn er nämlich die Straße als Abkürzung nutzt um zu einem anderen Ziel als zu einem Haus in dieser Straße zu fahren, ist er kein Anlieger.
Korrekt !
Anwohner und Anlieger sind zwei Paar Stiefel.
Anlieger ist jeder der ein Anliegen hat und in der Straße was zu erledigen hat. Aber nicht weil das ne prima Abkürzung ist. Also ist auch ein Anwohner nicht immer ein Anlieger
Nein, aber du musst sagen "ich wohne da" .. oder "die Fahrschule ist da" ... oder "ich besuche gleich meine Freundin da" usw.
Ja. Meistens wird aber vorher extra nochmal gesagt, dass man nirgendwo als Anlieger gilt. Meine Fahrlehrerin hat mir das auch schon in den letzten Fahrstunden vor der Prüfung eingetrichtert.