Ist man direkt Polizeikommissar nach dem dualen Studium?
Hallo,
Ich habe gehört, dass man nach dem Dualen Studium bei der Polizei im geh. Dienst direkt zum Polizeikommissar (PK) wird, ist das richtig? Und nach der Ausbildung im mittleren Dienst ist man ,,nur'' Polizeikommissaranwärter.
Habe ich das so richtig verstanden?
3 Antworten
Nach der Ausbildung im mittleren Dienst ist man kein Anwärter mehr. Bei der Polizei in Bayern fängt man in der Ausbildung zum mittleren Dienst als Polizeimeister-Anwärter (PM-A) an. Nach bestandener Ausbildung wird man dann zum Polizeimeister (auf Probe) ernannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man dann auch in den gehobenen Dienst aufsteigen. Hierfür muss man das entsprechende Studium absolvieren. Während des Studiums behält man aber seinen bisherigen Dienstgrad.
Steigt man direkt in den gehobenen Dienst ein, ist man während des Studiums Polizeikommissar-Anwärter (oder Kriminalkommissar-Anwärter). Nach erfolgreichem Studium wird man dann folgerichtig Polizei- bzw, Kriminalkommissar.
https://www.mit-sicherheit-anders.de/deine-karriere/verdienstmoeglichkeiten/
Ich habe "gelesen", dass sich der Anwärter auf den mD begrenzt und aufhört, sobald man Polizeimeister auf Probe ist.
Ich habe mich aber auch schlecht ausgedrückt. Meinte eigentlich, dass sich der Anwärter nicht auf den DIENST/RANG bezieht. Beamtenstatus ist in dem Zusammenhang auch Quatsch.
Zum Ende der Ausbildung/Studium musst du eine Laufbahnprüfung ablegen, sie besteht neben einen theoretischen Teil auch aus einem praktischen Teil. Hast du die Laufbahnprüfung bestanden, wirst du im mD zum Polizeimeister und im gD zum Polizeikommissar ernannt. Anwärter ist man nur während der Ausbildung bzw. Studium.
Mittlerer und gehobener Dienst sind zwei unterschiedliche Laufbahnen. Für den mittleren Dienst absolviert man dafür einen Vorbereitungsdienst und ist dabei in den meisten Ländern Polizeimeisteranwärter.
Im Studium für den gehobenen Dienst ist man Polizeikommissaranwärter, nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme Polizeikommissar.
Der Anwärter hat nichts mit dem Beamtenstatus zu tun.
Als Anwärter ist man Beamter auf Widerruf. Als PK Beamter auf Probe.