Hundebesuch?
Muss ich als Vermieter einen gelegentlichen Besuch mit Hund akzeptieren, wenn ich mich aufgrund des für mich aggressiven Verhaltens des Hundes (Besitzerin kann ihn kaum bändigen) bedroht fühle.
2 Antworten
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Da Du das Hausrecht hast, kannst Du verlangen, daß der Hund draußen bleibt. Unter "gelegentlicher" Besuch verstehe ich, daß der Besuch nicht über Nacht bleibt. Einen aggressiven Hund, der draußen irgendwo angeleint ist, wird kaum jemand stehlen.
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Ja, musst du.