Ist es strafbar, wenn man aus Notwehr jemanden umbringt?

10 Antworten

Notwehr ist Notwehr und wird nicht geahndet. Ob die Tat aber Notwehr ist entscheidet ein Gericht.

Dabei kommt es drauf an, ob du in aktiver Lebensgefahr schwebst oder nicht.

Wenn etwa ein Einbrecher, bewaffnet mit nem Messer auf deinen Balkon geklettert kommt, könntest du ihn ohne folgende Strafe nach unten schmeißen..


ThisIsJustMeDE  28.07.2024, 14:24
Dabei kommt es drauf an, ob du in aktiver Lebensgefahr schwebst oder nicht.

Nicht wirklich. Notwehr ist gegen vieles möglich. Selbst gegen einen Angriff auf Besitz. Und es gibt in der Notwehr keine Verhältnismäßigkeit. Wenn nicht anders möglich kann man sogar einen Dieb mit tödlichen folgen von seinem Angriff abhalten. (Mal Fälle Unterhalb der Bagatell Grenze bei der der Ausschluss des krassen Missverhältnises greift außen vor.)

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Rechtswegen  27.07.2024, 19:41

notwhe r ist natürlich nicht strafbar. bnotwehr ist keine Tat. wenn dann der totscalhg

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Wenn es tatsächlich Notwehr war, dann natürlich nicht. Anderenfalls bräuchte man das Instrument der Notwehr nicht.

Ist es strafbar, wenn man aus Notwehr jemanden umbringt?

Wenn es berechtigte Notwehr ist, dann nicht.

Hier, einfach mal im Gesetz nachlesen: §32 Strafgesetzbuch

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

   

Absatz 1 sagt Dir, dass es im Falle einer Notwehr nicht rechtswidrig ist.

Absatz 2 zählt die Bedingungen auf unter denen es überhaupt nur Notwehr ist:

  • Die Verteidigung muss erforderlich sein
  • Der Angriff den Du abwehrst muss rechtswidrig sein
  • Der Angriff muss gegenwärtig sein (also gerade stattfinden oder unmittelbar bevorstehen)

Nein. Durch die Notwehr entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und damit die Strafbarkeit.

Allerdings muss man natürlich auch in den gesteckten Grenzen der Notwehr handeln. Die Handlung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren.
Wenn du also die Möglichkeit hast dem unbewaffneten Rollstuhlrentner deine Zeitung, die er gerade stiehlt, einfach wieder aus der Hand zu nehmen oder Alternativ mit der Zeitung wegzurennen, dann kannst du ihm nicht einfach mit einem Zaunpfahl den Schädel einschlagen. Das wäre nun wirklich nicht 'erforderlich'.


ThisIsJustMeDE  28.07.2024, 14:26

This.

Und Ergänzung; bei so etwas wie einer Zeitung was im Wert Unterhalb der Bagatell Grenze liegt kommt dann tatsächlich der Ausschluss des krassen Missverhältnises.

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Wenn es Notwehr ist, ist es straffrei. Ob es Notwehr war, entscheidet ein Gericht.