Ist es Strafbar wenn ich einen Einbrecher aus dem Fenster trete?

9 Antworten

Da du ja nicht mit deinem Tritt die Absicht hattest, ihn zu töten, bzw. auch nicht erwarten konntest, dass er so unglücklich fällt, wird das dann als Notwehr gewertet. Gerade, wenn es dunkel ist und man sowieso nicht erkennen könnte, ob der Einbrecher bewaffnet ist. Als Beispiel denke ich da an den Jäger, dessen Verfahren wegen Notwehr eingestellt wurde, nachdem er einem Einbrecher in den Kopf geschossen hatte.

ne ich hab auch oft das Fenster auf Kipp und Opas 38er auf dem Tisch liegen, ist halt die Frage wer als erstes dran kommt. Aber ich hab am Fenster eine Glocke angebracht und den Griff gesichert. Um seine Chancen einzugrenzen.


Mobwoi  24.07.2024, 13:15

Und die Liste deiner Verstöße gegen das Waffengesetz ist vermutlich länger als die der potentiell zu stehlenden Wertgegenstände.

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CliffBaxter  24.07.2024, 13:23
@Mobwoi

nö ist geerbt. Um die Wertgegenstände geht es nicht, sondern um den Erhalt des eigenen Lebens.

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Wanderbembel  24.07.2024, 14:49
@Mobwoi

Warum? Er hat nur vergessen hinzufügen, dass er auch eine WBK dafür hat. Außerdem zählt .38 zu den Kleinkalibern, ernsthaft kriminelle Absichten fangen bei .45 oder .56 an

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Mobwoi  24.07.2024, 14:56
@CliffBaxter

Geerbt ist trotzdem illegal.

Da kein Bedürfnisnachweis, keine Waffenbesitzkarte, keinen Munitionserwerbsschein Und geladen und unbeaufsichtigt herumliegen tut sie auch noch.

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Mobwoi  24.07.2024, 15:00
@Wanderbembel

.38 ist Großkaliber.

Und für jede Waffe über 7,5 Joule braucht man eine Waffenbesitzkarte.

7,5 Joule sind übrigens Luftdruck Waffen.

Und nichts davon darf man sich geladen auf's Nachtkästchen legen, während man schläft. Also geistig nicht in der Lage ist die Waffe zu jeder Zeit sicher zu führen.

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CliffBaxter  24.07.2024, 15:02
@Mobwoi

nein geerbt muss nicht illegal sein. Für eine WBK braucht man kein Bedürfnisnachweis. Es genügt wenn man ab und zu in einem Schießverein sich daran erfreut, so wie Opa es schon gemacht hat. Sie liegt nur nachts geladen rum. Da laufen nicht so viele Leute bei mir rum. Außer potentielle Einbrecher. Wie man sieht alles o.k.

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CliffBaxter  24.07.2024, 15:07
@Mobwoi

ja ich habe eine WBK. Daher brauch ich mich nicht mehr kundig zu machen. Und da steht ja auch, dass man sie als Erbe behalten kann.

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CliffBaxter  24.07.2024, 15:11
@CliffBaxter

schönes Andenken an Opa. Sowas tut man doch nicht weg. Da gab es allerdings noch kein GF :D Sonst hätte ich natürlich hier gefragt^^

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Mobwoi  24.07.2024, 15:26
@CliffBaxter

Wenn man sie im Schützenverein regelmäßig zum Sportschießen benutzt, darf man sie sich umschreiben lassen.

Das muss dir der Schießleiter übrigens gerade wieder schriftlich bestätigen, das du das auch ausreichend machst.

Und Sportschießen ist offizielle Veranstaltungen. Nicht nur ab und zu Mal Ballern.

Wenn du das wirklich alles hast und machst - was ich doch sehr bezweifeln muss - solltest du eigentlich wissen, das man eine Waffe nicht herumliegen lassen darf.

Und wenn du eines Tages mit einer vorgeladen Waffe einen Einbrecher erschießt, dann Notwehr am Arsch und du bist derjenige der dran ist.

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CliffBaxter  24.07.2024, 15:36
@Mobwoi

ich weiß wie Opa es gemacht hat und so genügte es.

Was den Einbrecher betrifft, kannst du dich ja entscheiden, abstechen lassen oder weiter leben. Ich wette fürs weiterleben würden Leute welche Gesetze auch immer locker brechen. Gut, einige halten halt freiwillig ihren Kopf hin. Aber ich gehöre leider nicht dazu.

Ich denke ein guter Anwalt bewahrt einen vor schlimmerem. Immerhin hatte ich Todesangst und habe affektiv gehandelt. In höchster Gefahr um Leib und Leben. Weil man weiß ja was diese Einbrecher machen, wenn sie auf einen stoßen. Die Nacht der langen Messer.

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Mobwoi  24.07.2024, 15:55
@CliffBaxter

Wenn du jemals irgendwas über Waffenbesitz gelernt hättest, was als angeblicher Waffenbesitzkarten Besitzer ja der Fall sein sollte, dann wüsstest du auch, wie es regelkonform geht.

Kategorie 0 Tresor mit Fingerabdruck Sensor ins Schlafzimmer. Waffe ins untere Fach und Munition im Schnelllader ins Obere.

Zwei Sekunden und Peng!

Und das ohne Mordanklage.

Oder ein extra großes Pfefferspray mit einer Lampe daran neben das Bett.

So mache ich das.

Und meine .357 Magnum bleibt schön im Tresor.

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Wanderbembel  24.07.2024, 16:06
@Mobwoi

Blödsinn! Bei einer WBK ist es egal, ob die zu eintragende Waffe gekauft oder geert wurde. Und für Deine weitere Belehrungen in meine Richtung,möchte ich mich herzlich bedanken, da ich, Deiner Meinung nach, als Jäger seit über 40 Jahren, von Waffen keine Ahnug habe. Zumindest bei den Airsoft-Spielzeugen hast Du vollkommen Recht.

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CliffBaxter  24.07.2024, 16:19
@Mobwoi

Es gibt Situationen, da hast du sie in der Hand oder nicht und im Tresor wird sie dir dann nichts nützen. Weil du unter Druck gar nicht so schnell bist, den zu öffnen.

Wenn man dann ein Messer im Bauch stecken hat, hat man noch ein paar Sekunden da nochmal drüber nachzudenken. Ach hätte ich doch nur.. aber eben keine Zeit mehr es zu korrigieren.

Vorher drüber nachdenken. Getreu dem Motto Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.

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Mobwoi  24.07.2024, 17:01
@Wanderbembel

7,5 Joule ist keine Airsoft du "Fachmann".

Und ja, geerbt oder gekauft ist erstmal egal.

WENN sie dann auch eingetragen wird und der Besitzer alles schön mit Brief und Siegel genehmigen ließ.

Einer der den offiziellen Weg zur Waffe durchlaufen hat legt sich das Ding aber nicht geladen neben das Bett.

Eben weil er weiß wie man es richtig macht.

Und was einem blüht, wenn nicht.

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Mobwoi  24.07.2024, 17:06
@CliffBaxter

Tja, deshalb gleich zum Pfefferspray. Da habe ich keine tödliche Gefahr für mich und vor allem andere herumliegen. Und bin rechtlich im grünen Bereich.

Stell dir Mal vor, du hast eine Freundin, die hat einen Schlüssel und die kommt nachts daher, weil sie den Zug verpasst hat oder ähnliches.

Peng! Und dann hast du's aber sowas von verkackt.

Risiko eines Verbrechens zu werden gegen das Risiko ein Verbrechen zu verursachen?

Also ich denke das Letztere ist erheblich größer, wenn man so ignorant mit einer Waffe umgeht.

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CliffBaxter  24.07.2024, 17:23
@Mobwoi

ist nicht der Fall. Ich bin Single. Dann würde ich es natürlich anders regeln.

Wer auch immer bei mir nachts widerrechtlich rein kommt, trachtet mir nach dem Leben.

Er ist ignorant gegenüber mir, weil er auf mich und mein Leben spuckt. Er ist der Verbrecher. Und falls er nicht schleicht wie eine Katze, wird er für sein Verbrechen auch bestraft.

Nun aber genug davon. Muss ja jeder selber wissen. Ich beherzige deinen Rat. Wer weiß, wer hier sonst noch mitliest. Und alles ist gut.

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An0nym0usDude  24.07.2024, 13:13

Das war nicht die Frage

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CliffBaxter  24.07.2024, 14:49
@An0nym0usDude

aus dem Kontext der Frage ergibt sich, ob es erlaubt sei, sich gegen Einbrecher in flagranti zur Wehr zu setzen. Ich habe sein Vorgehen relativiert, indem ich aufgezeigt habe, dass sich vermutlich auch andere Leute dagegen zur Wehr setzen würden. Eben auf verschiedene Art und Weisen. Ist ganz klar zum topic gehörig.

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Es wäre Notwehr, wenn du dich in akuter Gefahr befindest und angemessen reagierst. Ein Einbrecher aus dem Fenster zu treten, ist vielleicht keine typische Verteidigungsstrategie, aber im Ernstfall musst du sicherstellen, dass deine Reaktion auch der Bedrohung entspricht.

Also keine Strafe zu erwarten..

Man kann sich darüber streiten ob das noch im Einzelfall unter Notwehr fällt oder nicht, vgl StGB §32. Denn auch bei Notwehr ist nicht pauschal alles erlaubt.

Da es hier aber eine Aktion aus Panik heraus wäre (also nicht aus klarem Gedanken heraus), dürfte aber auch StGB §33 greifen, der Notwehrexzess. Welcher straffrei ist.