Dürfte ich einen Einbrecher in meiner eigenen Wohnung ausrauben und dann rausschmeißen?
Mal angenommen in meine Wohnung wird eingebrochen. Der Dieb hat schon aus meiner Wohnung Diebesgut von mir in seiner Tasche. Mal angenommen ich halte ihm eine Pistole an den Kopf erschrecke ihn und raube ihn selbst in meiner Wohnung aus mit samt meinen und seinen eventuell noch anderen geklauten Sachen.
Würde ich mich dann auch Strafbar machen?
Dürfte er die Polizei rufen?
Klingt nach Phantasie aber möglich ist alles..
6 Antworten
Lies hier nach: § 859 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Du darfst ihm die Beute mit Gewalt wieder abnehmen.
§ 227 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
Ich gehe mal stark davon aus, dass das rechtlich gesehen schwierig ist, aber deine eigenen Sachen würde ich in der Situation schon wieder verlangen.
Da der Einbrecher sicher keine persönlichen Gegenstände auf seine Einbruchstour mitnimmt, darfst du ihm sicherlich das gesamte Diebesgut abnehmen.Allerdings müsstest du das anschließend der Polizei melden, damit der Rest dess Diebesgutes seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden kann, ansonsten wäre es eine Unterschlagung.
Zudem würde kein Dieb die Polizei rufen, da er sich damit selbst belasten und stellen müsste.
Mit einem normalen Menschenverstand würde dich die Polizei durchgehen lassen. Der Einbrecher hat nichts in deinem Haus zu suchen. Anschließend müsstest du aber das Diebesgut der anderen Häuser abgeben.
Denk daran der kommt wieder und was dann?
Ruf die Polizei und zwar sofort.