Wäre es Strafbar wenn ich einen Einbrecher schubse und er aus versehen ums Leben kommt?
Mal angenommen in meiner Wohnung ist ein Einbrecher. Er kommt auf mich zu und ich schubse in weg. Er bricht sich durch einen blöden Zufall das Genick.
Wäre das Notwehr?
10 Antworten
Hallo
Je nach Umstand ist das als Notwehr zu verwerten, ja. Aber Achtung, diese gilt nicht in jedem Fall... ⚠️
Man unterschiedet aber verschiedene Umstände:
- Wenn er dich nicht bemerkt hat: Darfst du ihn nicht aus dem Hinterhalt schubsen. Es ist dir aber erlaubt ihn einzuschliessen oder ihn festzuhalten.
- Wenn er dich bemerkt hat, attackiert und nicht bewaffnet ist: Schubsen erlaubt.
- Wenn er dich bemerkt hat, attackiert und bewaffnet ist: Schubsen erlaubt; ein Hilfsmittel auch (zB eine Vase oder sonstiges Mobiliar, um dich zu schützen)
Liebe Grüsse,
Anna
Woher hast Du diesen Unfug? Das ist zumindest für Deutschland leider nicht mal in Ansätzen richtig.
Was soll dieser blödsinnige Kommentar? Ich habe klar dargelegt was ich meine. Davon, dass man mit dem Täter reden oder sonst was sollte, war NIE die Rede.
Was du daran als blöd empfindest ist mir ein Rätsel. Das ist gängige Praxis. Du kannst ihn natürlich auch aus dem Hinterhalt erschlagen; dann musst du einfach damit rechnen, dass dein Handeln als Notwehrexzess gewertet wird und man dir doch eine (minimale) Strafe anlasten könnte.
Nein, wäre keine Notwehr sondern Mord.
Da aus niederen Beweggründen gehandelt wurde und der Tot billigend in Kauf genommen wurde. Könnte aber auch als Totschlag durchgehen, wenn es nicht in der Absicht passierte, jemanden zu töten.
Auskunft ohne Garantie!
Wie viele Rechtsfragen kommt es hierzulande nach den Umständen an anhand das Gericht entscheidet.
Greift man bspw zuerst an hat man sich Mitschuldig gemacht - vor allem wenn man jemanden angreift der im Haus oder der Wohnung bereits einbrach ohne das dieser einen merkte.
Greift man an -nachdem man selbst zuvor angegriffen wurde wird die denk ich meist als Notwehr vom Gericht anerkannt - es sei denn man schlägt auf Ihn ein und nimmt in Kauf das er ums Leben kommt das wäre dann Totschlag.
Das ist Notwehr, wer will einem das gegenteil beweisen ? ;-) !
Und mal davon absehen wer irgendwo einbricht muss eben mit allem rechnen ! Um den Einbrecher ists ja auch nicht schade, sein Pech... Man sollte jeden falls in solchen Situationen mit voller Härte vorgehen, es ist ja gerechtfertigt in solchen Fällen. Im Privaten gelten auch die Rechte des Bewohners, die kann jeder für sich selbst aufstellen ! Wir haben zb. Baseballschläger und Co. im Haus, wer hier einbricht wird das niemals mehr vergessen in seinem Leben, Familie und Eigentum wird mit allen nötigen Mitteln geschützt !
Hier ein Beispiel: In einer Laubenkollonie wurde laufend eingebrochen. Daraufhin hat jemand ein Kofferradio mit Sprengstoff präpariert. Als der Einbrecher das Radio mitnehmen wollte, explodierte es und riß dem Einbrecher die Hand ab. Der bestohlene muß jetzt dem Einbrecher eine lebenslange Rente zahlen.
Dumm gelaufen! Sowas ähnliches hatte ich auch mal gehört. Haben aber mehr Sprengstoff verwendet. Verzögerungszünder. Man konnte am Knall lokalisieren, wer es war. Es wurde aber nur eine Garage zerstört. Hätte sich der Dieb im Radius von 5 - 8 mtr. um sein Diebesgut befunden, wäre er zerstört worden.
Es kommt darauf an wenn er mit dem Rücken zu dir ist und er bemerkt dich nicht, und du schubst ihn und der ist dann vielleicht doch tot könntest du Probleme bekommen aber, wenn er eine Waffe hat und du greifst geistesgegen würde ich nach einem Gegenstand und du wirst es zu ihm hin selbst wenn es ein Kopf ist das ist dann Notwehr aber wenn er mit dem Rücken zu dir ist und du schubst ihn dann wirklich dass er sich verletzt schwer oder er ist tot dann sieht das Ganze etwas anders aus aber Notwehr allgemein natürlich kommt aber auf die Umstände darauf an oder wie es genau passiert ist!
Ich liebe diese theoretische Gedankenspiele und Fallmöglichkeiten. Wer bei mir einbricht hat sich schon gegen Recht und Gesetz gestellt und lässt mich das Schlimmste befürchten! Also ist alles was von mir kommt Notwehr.
Dann fragst du ihn: "Wären sie so nett, sich einschließen zu lassen, bis die Polizei, sofern sie erscheint, sie wieder frei läßt?"