Ist es strafbar eine Maus in das Haus eines anderen Menschen zu setzten?

4 Antworten

Guten Tag!

Das kommt auf die konkrete Tathandlung an:

1) Wird die Maus ins Haus gesetzt, sprich das Haus gegen den Willen des Eigentümers/Besitzers betreten, wäre es ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.

2) Besteht die Absicht, das Opfer dadurch zu erschrecken oder sonst an der Gesundheit zu schädigen, könnte es eine Körperverletzung nach § 223 StGB sein, ohne Vorsatz ggf. fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.

3) Eine Nötigung wegen der Duldung, dass die Maus im Haus ist nach § 240 StGB, wäre ebenfalls denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Wenn Du das Haus ohne Erlaubnis betrittst, dann ist das schon mal strafbar (Hausfriedensbruch).

Bei der Maus... nun, Mäuse können Krankheiten übertragen, und Bausubstanz Möbel und Geräte zerstören. Im ersten Fall nimmst Du also eine Gesundheitsgefährdung des Bewohners in Kauf, im zweiten Fall die Zerstörung fremden Eigentums.
Was meinst Du, wenn die Maus jetzt ein Kabel anknabbert und es dadurch zu einem Gebäudebrand kommt, bei dem dann vielleicht auch noch Menschen sterben?
https://www.merkur.de/leben/wohnen/maeuse-vertreiben-effektivsten-verhindern-einen-hausbrand-hausmittel-zr-10909089.html

Sicher, das wird sich nur schwer nachweisen lassen... aber könntest DU damit leben?

Das denke ich mir. Die Maus könnte ein Stromkabel anknabbern, das gibt einen Kurzschluss, das Haus brennt ab mitsamt seinen Bewohnern. Wenn man dir es nachweisen könnte, wärest du vielleicht dran.

Oder sie nagt an der Haferflockentüte und überträgt Krankheitserreger auf die Flocken. Es gibt Erreger, die ziemlich übel sind.

Wenn du das Haus dafür betreten musst ja: Hausfriedensbruch