Hätte ich mich damit strafbar gemacht?

8 Antworten

Das hängt vom Inhalt des Bildes ab.

Wenn es "normale" Nacktbilder sind dann ist das eher nicht strafbar, wenn es nicht nur "normale" Nacktbilder sind, könnte es strafbar sein, da es sich um den Besitz jungendpornographischer Bilder handelt.


WatchingTheSky  14.02.2023, 15:20
wenn es nicht nur "normale" Nacktbilder sind, könnte es strafbar sein, da es sich um den Besitz jungendpornographischer Bilder handelt.

... deren Besitz zum privaten Gebrauch mit Erlaubnis der gezeigten Person erlaubt ist (§184c Abs. 4 StGB).

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Entspannung511  14.02.2023, 16:26
@WatchingTheSky

Guter Hinweis.

Wobei es doch dort heißt:

...den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

in dem o.g. Fall wurde jedoch nur selbst besessen, nicht jedoch selber hergestellt. Wie sieht es da aus?

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Ist gleibe ich prinzipiell illegal, wird aber in solchen fällen nie strafrechtlich verfolgt. Übrigens macht es beim besitz von missbrauchsabbildungen keinen unterschied ob du 15 oder 18 bist

Liebe grüße :)


Charalambos  14.02.2023, 16:55

Nudes sind (in der Regel) keine Missbrauchsabbildungen...

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Hätte ich überhaupt je so etwas elektronisch gespeichert, hätte ich den Mist nach so viel Jahren doch schon längst gelöscht. Als Erwachsener interessiert man sich normalerweise nicht für so kleine halbe Kinder, sondern für Gleichaltrige. Wie ich 14 war, hat es Smartphones nicht oder nicht so gegeben, und das Internet durfte ich nur unter Aufsicht Erwachsener nützen, und eigentlich war das ganz gut damals.

Nein, hättest Du Dich nicht.

Wenn sie dir die Bilder selbst schickt (du sie also nicht heimlich bekommen hast),

wenn Du die Bilder nicht an Dritte rum zeigst, ohne dass sie es ausdrücklich erlaubt hätte, sondern nur für Dich behältst,

wenn die Bilder wirklich nur Nacktaufnahmen ohne pornographischen Inhalt darstellen,

dann wäre das alles legal....


WatchingTheSky  14.02.2023, 15:17
Wenn sie dir die Bilder selbst schickt (du sie also nicht heimlich bekommen hast),

Korrekt.

Das besagt nämlich der Tatbestandsausschluss des §184c Abs. 4 StGB (nur als kleine Ergänzung).

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Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin halt ein Junge und mit meinem 20x6 Schwanz sehr aktiv.🍆