Ist es strafbar ein treffen zu vereinbaren, aber dann nicht hinzugehen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Heyho,

Nein, eine solche Vorgehensweise verstößt gegen kein geltendes Recht.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

Guten Tag!

Sehe darin weder ein strafbares Verhalten noch ein Verstoß gegen ein Gesetz. Treffen sind von der allgemeinen Handlungsfreiheit umfasst und es besteht keine gesetzliche Pflicht, daran teilzunehmen, auch wenn es sich um eine Täuschung handelt. Das Strafrecht schützt nämlich nicht vor Enttäuschungen und Vertrauensbrüchen. Jedenfalls aus rechtlicher Perspektive.

Ob es jedoch gegenüber der Person mit der man sich trifft in Ordnung ist, ist bedenklich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Kein Gericht wird dich dafür verurteilen. Aber dieses Verhalten zeigt, dass die Person es nicht wert ist, nochmal Kontakt zu ihr aufzunehmen.

Ich nenne sowas minderwertiges Verhalten.

Nein, nur unhöflich wenn man auch nicht absagt.

Nein.