Ist es Schwarzarbeit wenn ich einem Verwandten während des Lockdowns die Haare schneide?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

Ja 54%
Nein 46%

11 Antworten

Nein

Nein, eigentlich nicht. Es kommt natürlich immer darauf an. Wichtig bei sowas ist einerseits, dass das Entgelt für diese Leistung der Nachbarschaftshilfe UNTER dem eigentlichen Wert der Leistung als solcher bleibt, andererseits kommt es auf die Gewinnorientierung an.

Hier spielt sowohl die eigentliche Gewinnerzielungsabsicht, als auch die Nachhaltigkeit der Handlung an sich mit rein. Kurzum... das ist bei einem einmaligen haarschnitt in der Regel einfach nicht gegeben, selbst wenn du dafür ein bisschen Geld bekommst oder z.B. auch eine Einladung zum Essen.
Hier könnte außerdem noch reinspielen, dass es sich um einen Fall in der Verwandtschaft handelt. Du machst deine Arbeit also nicht jedem zugänglich und auch nicht dauerhaft, sondern nur einer Einzelperson im Rahmen des Verwandtschaftlichen Verhältnisses.

Etwas anderes wäre es jetzt, wenn du deinem ganzen Wohnblock die Haare schneiden würdest.


Slothd3mon  02.02.2021, 21:58

Naja wobei es irrelevant ist ob es ein Verwandter ist. Aber der Rest stimmt

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Ja

Eine Arbeit ist dann schwarz, wenn die damit verbundenen gesetzlichen finanziellen Pflichten umgangen werden.

Wenn Du Deinen Verwandten die Haare schneidest und dafür Geld bekommst, musst Du das natürlich versteuern. Wobei bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze keine Steuern anfallen.

Sieh auch mal hier:

https://www.steuerberater-muenchen.de/schwarzarbeit-oder-gefaelligkeit-wo-verlaeuft-die-grenze.html#:~:text=Geringf%C3%BCgige%20Besch%C3%A4ftigungen%20bis%20450%20Euro,Strafbarkeit%20im%20Falle%20einer%20Schwarzarbeit.


Amago  02.02.2021, 15:51

Auf der Seite die du verlinkt hast ist auch das zu lesen

Von Gesetzes wegen werden Nachbarschaftshilfe oder kleine Gefälligkeiten sowie die Unterstützung Angehöriger von der Schwarzarbeit ausgenommen. Das gilt selbst dann, wenn es als Dankeschön eine Einladung zum Essen oder auch ein paar Euro als Bezahlung gibt.

Was deiner Behauptung ja wohl widerspricht. Les doch deine Quelle erstmal selbst durch bevor du sie verlinkst.

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Unsinkable2  02.02.2021, 15:58
@Amago

Bei "30 Euro" ist definitiv Gewinnorientierung vorauszusetzen, weil dieser Betrag in keinem Verhältnis zu einer reinen Aufwandsentschädigung steht; sondern sich sogar hart an den "typischen Preisgestaltungen" orientiert.

Damit fällt es unzweifelhaft in die Schwarzarbeit.

Anders sähe das bei "5 Euro", oder so, aus. Doch selbst dann wäre im Zweifel noch der Beweis anzutreten; etwa, indem nachgewiesen wird, dass es bei reiner Familien-/Nachbarschafts-Gefälligkeit bleibt.

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BeviBaby  02.02.2021, 16:04
@Unsinkable2

Bei sowas wird aber in der Regel die Gesamtsituation und die Gesamtheit der Umstände betrachtet. Hier haben wir neben der Einmaligkeit der Handlung vor allem das Verwandtschaftliche Verhältnis der Personen zueinander. Wenn ich bei meiner Oma zu Besuch komme, fahre ich in der Regel auch mal beim Laden vorbei und kaufe was für sie ein und sie gibt mir regelmäßig einen 50'er und den Rest darf ich dann behalten.
Das Entgelt hierfür liegt EINDEUTIG über dem, was vermutlich verlangt würde. Dennoch fällt das nicht unter schwarzarbeit, schlicht weil sowohl solche Gefälligkeiten, als auch kleine Geldgeschenke in der Verwandtschaft nicht unüblich sind.

Relevant wäre auch das folgende: Ist ein Preis vereinbart oder schneide ich drauf los und BEKOMME dann 30 Euro ohne dass das irgendwie jemals zur Sprache kam, einfach aus dankbarkeit. Ist das Arbeitsverhältnis vereinbart von wegen 'Ich komme alle zwei Wochen zu dir'.

Relevant wäre außerdem, dass die Handlung einmalig erfolgt: Der Zweck von Gesetzen zur Vermeidung von Schwarzarbeit liegt aber soweit ich weiß darin langfristige Steuerhinterziehung, langfristigen Versicherungsbetrug, ggf. Gewerbebetreiben ohne Anmeldung etc. etc. vorzubeugen. Insofern wäre ein Behandlung als Schwarzarbeit hier auch nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend.

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Unsinkable2  02.02.2021, 16:12
@BeviBaby

Unzulässige Vergleiche. Hier geht es um potenziell gewerbliche Tätigkeit, womöglich noch in der Profession; nicht um wechselseitige familiäre Gefälligkeiten.

Ist ein Preis vereinbart oder schneide ich drauf los und BEKOMME dann 30 Euro ohne dass das irgendwie jemals zur Sprache kam, einfach aus dankbarkeit.

Ebenfalls irrelevant. Die Anzeigepflicht erlischt nicht dadurch, dass der Preis vorher nicht vereinbart war; sondern EINZIG dadurch, dass die "Dankbarkeit" gewisse Grenzen nicht überschreitet.

Anderenfalls wäre JEDE Schwarzarbeit reine Gefälligkeitsarbeit. Ich bräuchte nur ein paar Euro mehr oder weniger zahlen, als mein "Schwarzarbeiter" zu bekommen glaubt und/oder vorher vereinbart wurde.

Ansonsten bin ich weitgehend bei dir. Hier geht es jedoch darum, richtigen bzw. besseren Rat zu geben; nicht auf potenziell optionale Lücken abzustellen, auf die es zu hoffen gälte. Insofern ist "Mach's besser nicht, wenn du Ärger sicher vermeiden willst!" wohl unzweifelhaft die richtigere Antwort, nicht wahr?!

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tevau  02.02.2021, 19:01
@Amago
Les doch deine Quelle erstmal selbst durch bevor du sie verlinkst.

Keine Angst, ich habe sie gelesesn, und sie steht nicht im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe.

Die Frage war eindeutig so zu verstehen, dass die 30 Euro die Gegenleistung für das Haareschneiden waren. Das sind wohl kaum "ein paar Euro".

Anders herum gefragt: Woran würdest Du denn Schwarzarbeit festmachen? Den Erhalt von 30 Euro kann schließlich jeder als Geschenk deklarieren, der mit einer Gegenleistung ja so gar nichts zu tun hat..

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Nein

Nein, du machst das ja trotzdem privat und nicht gewerblich. Auch wenn du 30€ dafür bekommst ist das ja eher ein kleines Dankeschön, der könnte dir ja genauso gut nen Sekt schenken oder sonst was.

Aber wenn du das nicht nur ein mal bei einem Verwandten machst sondern bei mehreren Leuten und dafür immer abkassierst, dann wird das schon kritisch denk ich.

Wenn ich mal der Nachbarin beim Umzug helfe, bei der Oma den Rasen mähe, mal für jemanden einkaufen gehe, und dafür dann paar Euro bekomme, ist das ja nicht alles gleich Schwarzarbeit.

Das ist aber nur meine Meinung, ich denke dass das so ist. Ich bin kein Anwalt oder sonst was.


FordPrefect  02.02.2021, 15:45
Nein, du machst das ja trotzdem privat und nicht gewerblich.

Falsch. Wenn es entgeltlich erfolgt, ist es natürlich gewerblich. Was denn sonst?

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Amago  02.02.2021, 15:49
@FordPrefect
Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie  Nachbarschaftshilfe oder  Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

Quelle Wikipedia:

Und von nachhaltiger Gewinnerzielung kann mal ja wohl kaum sprechen, wenn man einmalig mal für einen Verwandten etwas tut und ne Kleinigkeit dafür bekommt.

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BeviBaby  02.02.2021, 15:54
@FordPrefect

Entgeltlich ist nicht gleich gewerblich!

Wenn du ein Teeservice über Ebay verkaufst, das einmalig macht und ohne wiederholungsabsicht, dann ist das auch nicht gewerblich, sondern privat.

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FordPrefect  02.02.2021, 16:01
@Amago
Und von nachhaltiger Gewinnerzielung kann mal ja wohl kaum sprechen, wenn man einmalig mal für einen Verwandten etwas tut und ne Kleinigkeit dafür bekommt.

Das ist zwar richtig, schließt aber exakt den beschriebenen Vorgang aus. Denn wenn ich eine Dienstleistung für einen Dritten explizit nur entgeltlich erbringe, liegt gerade kein unerhebliches Taschengeld mehr vor. Ein typischer Haarschnitt kostet in etwa denselben Betrag bei einem Friseur. Da kann man nicht mehr von einem Trinkgeld reden.

Wenn ich mal der Nachbarin beim Umzug helfe, bei der Oma den Rasen mähe, mal für jemanden einkaufen gehe, und dafür dann paar Euro bekomme, ist das ja nicht alles gleich Schwarzarbeit.

Doch, ist es. Der Gesetzgeber zieht die Summe der Einkünfte, die man privat erzielen darf, ohne dass diese der Steuerpflicht unterliegen, bei jährlich € 410.--, siehe § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Aber das ist noch nichtmal das Problem. Tatsache ist, dass die Entscheidung, wann eine ausgeübte Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist, alleine dem FA obliegt. Und wenn es eben nicht nur der eine "Verwandte" oder immer derselbe ist, dem man als Gefälligkeit gegen € XX.-- mal schnell die Haare schneidet, dann steht hier ebenso schnell der Vorwurf der

a) Schwarzarbeit,

b) der vorsätzlichen Verstöße gegen die Corona-Auflagen sowie

c) der Ausübung eines Gewerbes ohne Befähigungsnachweis

im Raum. Und das wird dann mal so richtig teuer.

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FordPrefect  02.02.2021, 16:02
@BeviBaby

Dabei handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt.

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Amago  02.02.2021, 16:05
@FordPrefect

Ja aber von 410€ im Monat ist ja gar nicht die Rede. Ich mähe ja nicht immer alle zwei Wochen den Rasen beim Nachbarn, schneide meinem Verwandten alle zwei Monate die Haare, gehe jedes Wochenende für den Nachbarn einkaufen.

Es geht ja nur darum, das MAL zu machen und dafür ein kleines Dankeschön zu bekommen. Da werde ich wohl weit unter mehreren 100€ bleiben.

Wenn ich von verwandten gebeten werde irgendwas zu machen, dann macht man das ja meistens einfach und bekommt danach ungefragt paar Euro. Ich habe noch nie erlebt dass man bei sowas zuerst mit den Verwandten einen Preis ausmacht. "Ich schneide dir die Haare nur für 30€", das ist ja wohl schwachsinn.

In dem Sinne ist hier auch bei 30€ meiner Meinung nach nicht von nachhaltiger Gewinnerziehlung oder Schwarzarbeit zu sprechen.

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BeviBaby  02.02.2021, 16:07
@FordPrefect

Dennoch definiert sich ein Gewerbebetrieb unter anderem durch die Nachhaltigkeit der Handlung oder auch des handels. Eine einmalige Handlung ist nicht und kann niemals nachhaltig sein.

Von der Entgeltlichkeit auf die Gewerbliche Ausführung zu schließen ist dementsprechend falsch. Unabhängig davon, ob ein privates Veräußerungsgeschäft oder irgendein anderer Fall der EInkunftsarten des EStG ggf. doch zutrifft.

Und nebenbei ist es ein Privates Veräußerungsgeschäft auch nur dann, wenn innerhalb von einem Jahr veräußert.

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FordPrefect  02.02.2021, 16:13
@BeviBaby
Eine einmalige Handlung ist nicht und kann niemals nachhaltig sein.

Die zig Tausende von Verfahren der Finanzämter bundesweit jedes Jahr gegen angebliche private Ebay Verkäufer reden hier eine deulich andere Sprache.

Von der Entgeltlichkeit auf die Gewerbliche Ausführung zu schließen ist dementsprechend falsch.

Nein.

Und nebenbei ist es ein Privates Veräußerungsgeschäft auch nur dann, wenn innerhalb von einem Jahr veräußert.

Unsinn. Hier geht es um Verbrauchsgegenstände i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, bei der die Haltefrist irrelevant ist. Die von dir angesprochene Grenze bezieht sich auf die Höchstsumme von € 600.-- im Rahmen der EStE, um bei privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei zu bleiben. Darüber hinausgehende Beträge sind in der Anlage SO zu deklarieren.

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FordPrefect  02.02.2021, 16:15
@Amago
Ja aber von 410€ im Monat

*seufz*

Die Höchstgrenze im EStG beläuft sich auf € 410.-- im gesamten Jahr.

und bekommt danach ungefragt paar Euro

Das ist auch unerheblich. aber "einmal Haarschneiden für € 30.-- bitte " ist es eben nicht.

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Amago  02.02.2021, 16:25
@FordPrefect

oke, das Monat statt Jahr seh ich ein, mein Fehler.

Du schreibst aber

Denn wenn ich eine Dienstleistung für einen Dritten explizit nur entgeltlich erbringe, liegt gerade kein unerhebliches Taschengeld mehr vor.

Und klar weiß ich nicht wie genau das bei dem Fragesteller abgelaufen ist. Aber ich für einen Verwandten etwas tue, dann macht man das doch wohl immer explizit unabhängig davon ob man Geld dafür bekommt. Meiner Erfahrung nach ist bei solchen Gefallen nie ausgemacht, dass man irgendetwas dafür bekommt, das wird doch nie ausgemacht. Ich habe noch nie einen Verwandten nur einen Gefallen getan, weil ich wusste dass ich dafür Geld bekomme. Man macht es, weil es ein Verwandter ist, und der Verwandte bedankt sich durch Sekt, Schokolade, ein Essen oder sonst was. Klar sind 30€ mehr als ne Tafel Schokolade, allerdings kann man auch davon ausgehen dass das einladen zum Essen ja heutzutage in den meisten Restaurants auch jenseits der 30€ kostet.

Und wenn es eben nicht nur der eine "Verwandte" oder immer derselbe ist, dem man als Gefälligkeit gegen € XX.-- mal schnell die Haare schneidet, dann steht hier ebenso schnell der Vorwurf der...

Das ist doch auch in dem Fall unerheblich, da es ja nur um einen einmaligen gefallen geht. Es ist weder "nicht nur der eine Verwandte" noch "immer derselbe", wenn ich etwas einmalig für eine andere Person mache. In diesem Fall würde ich dir ja auch zustimmen. Aber es geht ja hier wirklich um einen komplett einmaligen Gefallen.

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Marco1989131  07.05.2024, 03:39
@FordPrefect

Meine Ehefrau ist Friseurin. Darf sie mir zu Hause die Haare auch nicht schneiden ?

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Nein

in der Regel nicht. Denn rechtlich definiert sich Schwarzarbeit dadurch, dass sie gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht verstößt.

Wenn Du also nur mal eben die Haare schneidest und es eine einmalige Sache ist, wäre das per Definition keine Schwarzarbeit.

Eine gute Schwarzarbeit verkündet man nicht noch.

Meine Frau schneidet mir auch immer die Haare gegen Kost und Logis etc.