Ist es schlau von Wissing gewesen im Ministeramt zu bleiben da er sich dadurch 5000 Euro Pension gesichert hat, die anderen Minister nicht?
Da die anderen Minister "freiwillig" gegangen sind, haben sie selbst bei vorzeitigen Neuwahlen keinen Anspruch auf die Pension.
8 Antworten
Vollkommen korrekt:
Bei einer Auflösung aufgrund einer Vertrauensfrage des Kanzlers erhalten alle dadurch entlassen Minister auch vorzeitig volle Ansprüche, als wenn sie die ganze Legislaturperiode im Amt gewesen wären. Es reichen 2 ununterbrochen Jahre im Amt. Das trifft auf alle Minister zu, ausgenommen Hr. Pistorius, der dafür noch bis Januar im Amt bleiben muss/müsste. Für die vorzeitig entlassenen oder freiwillig gegangenen Minister der FDP gibt es allerdings keine Honorierung/Entschädigung.
Insofern hat sich Herr Wissing ganz richtig den Anspruch mit der Aktion gesichert.
Nebenbei wird es auch für die anderen MdBs und Mitarbeiter interessant, denn die haben ja bei einer vorgezogenen Neuwahl auch das Thema, nicht ausreichend lange Mandatsträger gewesene zu sein - sollten sie nicht wieder gewählt werden.
Um Deine Frage bezüglich der 5.000,-- € Pension zu beantworten, die sich Wissing u.a, durch ihren Verbleib in der Scholz-Reguerung zu bleiben, sicherten,
liebe/r Denkschulen,
nämlich d i e FDP-Politiker, die die Regierungs-Ampel vor der Zeit verließen, allen voran Christian Lindner, der seinen "Rauswurf" durch Bundeskanzler Scholz provoziert hatte, indem er den verschuldeten Staat, der mittlerweile nicht mehr weiß, wie er die gesamten Schulden je tilgen soll, und sich Bundeskanzler Scholz gegenüber weigerte, den Staat mit weiteren 15 Mrd. neuen Staatsschulden noch mehr zu schädigen, - alle diese FDP- Politiker haben mit ihrer Haltung Charakter gezeigt und Wissing ist nichts anderes als ein raffgieriger Politiker, der nichts anderes als seinen persönlichen Vorteil im Blickwinkel hat! Und von Schlauheit kann hier keine Rede sein! Allenfalls von sogenannter Bauernschläue!
D i e s ist, liebe/r Denkschulen, als Sozialdemokrat im Sinne von dem verehrten Helumut Schmidt, meine persönliche Haltung und Überzeugung in dieser Sache!
Mit besten Wünschen!
Regilindis
Danke, lieber Altersweise! Habe soeben Dein Profil aufgesucht, konnte aber keinen solchen obigen Beitrag darin finden! Von w a n n ist er denn? Bin schon ziemlich weit zurückgegangen! Würde ihn gerne lesen! Danke für Deine Antwort!
Der steht unter dieser Frage:
Volker Wissing war seit 2004 Mitglied des Deutschen Bundestags, später auch seit 2016 Minister in Rheinland-Pfalz. Er ist also sicherlich nicht auf die paar Zusatzmonate angewiesen, um eine Pensionsberechtigung mit 67 Jahren zu erhalten.
Marco Buschmann kommt auf insgesamt 11 Jahre als MdB und hat allein daraus eine Pensionsberechtigung. Frau Stark-Watzinger sitzt auch seit 7 Jahren im Bundestag und Christian Lindner ist seit 24 Jahren Parlamentarier wechselweise in NRW und im Bundestag.
Allen vieren droht keine Altersarmut und alle viere sitzen mindestens noch bis zum Zusammentreten des neugewählten Bundestags im Parlament.
Man muss nicht ihr politischer Freund sein, um besoldungsrechtliche Fakten ermitteln zu können.
Habe vielen Dank, liebe Altersweise! Es geht halt nichts über einen wachen und mündigen Geist, wie ich an Dir sehe! Danke!
Es ist zumindest Verantwortungsvoll.
Ich kenne den Mann nicht näher, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, das er das wegen der paar Euro Pension gemacht hat. Als Ex-Minister stehen dir in der Wirtschaft doch sicher Tür & Tor offen.
Volker Wissing war seit 2004 Mitglied des Deutschen Bundestags, später auch seit 2016 Minister in Rheinland-Pfalz. Er ist also sicherlich nicht auf die paar Zusatzmonate angewiesen, um eine Pensionsberechtigung mit 67 Jahren zu erhalten.
Marco Buschmann kommt auf insgesamt 11 Jahre als MdB und hat allein daraus eine Pensionsberechtigung. Frau Stark-Watzinger sitzt auch seit 7 Jahren im Bundestag und Christian Lindner ist seit 24 Jahren Parlamentarier wechselweise in NRW und im Bundestag.
Allen vieren droht keine Altersarmut und alle viere sitzen mindestens noch bis zum Zusammentreten des neugewählten Bundestags im Parlament.
Man muss nicht ihr politischer Freund sein, um besoldungsrechtliche Fakten ermitteln zu können.
Anspruch auf die volle Pension hat man afaik nach 2 Jahren im Amt.
Ich würde annehmen dass das nicht ausschlaggebend für Wissings Entscheidung war.
Buschmann sagte dass das nur gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt", sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“.
Er selbst sei aber „in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht.“ Er habe also „keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt“, so Buschmann.
Ich empfehle meinen Beitrag zu besoldungsrechtlichen Fakten zur Lektüre.