Ist es richtig das es gesetzlich keine mindest tiefe für ein auto gibt?

pony  09.02.2025, 00:19

was möchtest du wissen?

Blackie117 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 00:25

Steht in meiner frage 😄

5 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Es ist recht einfach. Mindesthöhe zu festen Teilen: 8cm, zu beweglichen Teilen (wie etwa eine Gummilippe) 7cm. Die Mindesthöhe von Scheinwerfern und Kennzeichen müssen zusätzlich eingehalten werden.

Hier findet sich eine gut lesbare und verlässliche Quelle: https://www.tune-it-safe.de/news/das-ding-mit-der-hohe/

Woher ich das weiß:Hobby

Hallo

es gibt eine Mindesthöhe zum "Fahrzeugboden" und eine Mindesthöhe des Scheinwerferaustrittpunkt.

Federn "setzen" sich im Alter, Fahrwerkbuchsen und Reifen verschleissen. Die Prüforganisationen haben einen Prüfkörper zum "überfahren". Man kann diesen auch ohne die 75kg Norm Zuladung und fast leeren Benzintank überrollen oder durchschieben. Solange der Prüfköper nicht berührt wird ist das Auto "iO", 0,1mm tiefer ist es schon "NiO". Deswegen entscheidet oft der korrekte Luftdruck im Reifen bzw deswegen pumpt man vor dem HU Termin die Reifen "Randvoll" also 1 Bar über Standarddruck unbeladen.

Zudem gibt es denn "Prüfkörper" der TÜV Prüfungs Gruben, wenn man mit dem Auto an der Grube streift/hängen bleibt ist das Auto zu tief.

Entscheidungsrahmen.

In etwa gilt:

Das Auto muss über eine Bodenfreiheit von wenigstens 11 Zentimetern verfügen. Die Unterkante des vorderen Nummernschildes muss mindestens 20 Zentimeter über dem Boden liegen. Sowohl die Blinker als auch die Scheinwerfer müssen mindestens 50 Zentimeter Abstand zum Boden haben.

VdTÜV-Merkblatt 751 ist die Grundlage.


Blackie117 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 00:41

Ne,metallische anbauteile 11zentimeter,und das sagt der tüv,hab im Gesetz nix darüber gefunden

StRiW  09.02.2025, 00:43
@Blackie117

Der tüv darf das aber so entscheiden.

Technische Regel halt.

Hier hat die Prüforganisation das letzte Wort. Bzw der jeweilige Prüfer.

Unabhängig ob das Fahrzeug woanders schon mal TÜV bekommen hat.

Da braucht es kein Gesetz.

StRiW  09.02.2025, 00:47
@StRiW

Im übrigen haftet der Sachverständige auch für seine Entscheidung, wenn er zu Lasten der Verkerstauglichkeit entscheidet.

Blackie117 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 00:52
@StRiW

Die tiefe vom Auto ist aber nirgends vom Prüfer eingetragen, also wenn ich mein Auto nach dem tüv Gutachten noch tiefer mache und mir unten alles aufreiße dann kann ich einfach sagen er hats mir erlaubt 😄

das ist nicht ganz richtig.

das ganze darf bei einem pkw eine bestimmte höhe nicht überschreiten. ich glaube, die höhe liegt bei 2,60m.

es gibt ausserdem auch eine mindesthöhe, die die karosserie über der strasse sein muss, damit das auto verkehrssicher ist und nicht die gefahr besteht, andere dadurch zu gefährden, dass beim betrieb auf einer öffentlichen strasse teile abfallen.

Was steht denn im Gutachten deines Fahrwerks? Denn das entscheidet wie tief der Bock werden darf und nichts anderes