Ist es rechtens, wenn man eine Bestellung bezahlt in dem man das Geld auf dem Tisch liegen lässt?
Dieses Szenario sieht man öfters in Filmen. Wen der Gast, in der Eile, einfach das Geld auf den Tresen oder Tisch legt um das Essen oder Getränk zu bezahlen ohne die Bedienung zu informieren.
Danke für die Mühe
14 Antworten
naja , wenn es genug geld bzw zu viel ist wird sich das lokal kaum beschweren , wo kein kläger da kein richter .
prinzipiell musst du in nem restaurant oder lokal garnicht zahlen .
Wer im Restaurant etwas bestellt und verzehrt, muss es auch bezahlen. Aber es ist nicht die Aufgabe des Gastes dem Wirt hinterherzulaufen um bezahlen zu dürfen. Der Gast ist frei zu gehen, der Wirt muss, wenn er Geld sehen will, den Gast auffordern zu zahlen. (Dann muss der vergessliche Gast natürlich zahlen - sonst gibt es Ärger.)
Letztlich ist das nicht anderes als wenn man einen Handwerker nach Hause bestellt. Man ist zwar verpflichtet die Dienstleistung zu zahlen, aber wenn der Handwerker keine Rechnung schickt muss der Kunde sein Geld dem Handwerker auch nicht hinterhertragen.
Kommentar zu Martikke: Dein Kommentar hat etwas von Anstiftung zu einer Straftat. Genau wie beim Kauf kommt zwischen den Parteien durch konkludentes Verhalten ein (nicht schriftlicher Kaufvertrag zustande. Der Gast bestellt ein Essen und gibt damit zu verstehen, dass er dieses bezahlen werde. Wenn der Gast beim ersten Bissen beanstandet, dann kommen andere rechtliche Variationen ins Spiel und zwar solche, die sich an einen Kaufvertrag anschließen (Ware mangelhaft pp) "Schlaumeier" essen sich satt und sagen dann, dass das Essen ungenießbar war. Die Polizei könnte dann prüfen, ob der "Gast" überhaupt einen solchen Geldbetrag mitführt, sonst wäre der vorsätzliche Betrug schon gleich nachgewiesen.
Du musst zahlen, wenn Du darauf aufmerksam gemacht wirst, aber Dir steht als Gast ein Recht auf "vergessen" zu. Wenn Dich die Bedienung allerdings noch erwischt, musst Du Dich entschuldigen und sofort bezahlen (Du wolltest ja nicht betrügen, sondern hast es nur vergessen).
ich wußte dass das kommt. Es ist ein sehr diffiziles Gebiet. Um Zechprellerei (Betrug) nachzuweisen, muß ich nachweisen, daß von vornherein die Absicht da war, nicht zu bezahlen. Andererseits handelt es sich wie beim Einzelhandel um einen Dienstleistungs/Kaufvertrag.
Ich denke nicht. Das Geld kann schließlich geklaut werden. Außerdem denk ich, dass das einer vom Personal bestimmt mitkriegt. Also eher unwahrscheinlich, dass das passiert... Denk ich jedenfalls.
Meines Wissens sollte man die Bedienung darauf hinweisen, dass man das Geld hingelegt hat. Sonst könnte es passieren, dass der nächste Gast sich damit bedient.
Sagen wir mal: Unüblich. Aber es gibt tatsächlich diese Form eines Kaufvertrages. Allerdings ist die eher üblich am Kiosk: Geld hinlegen und Zeitung mitnehmen, wenn der Verkäufer andersweitig beschäftigt ist. Einen Fehler bzw. Ärger bekommst Du erst, wenn plötzlich das Geld verschwunden ist. Dann stark sein und nochmals bezahlen. Dein Risiko.
Man muss das Essen bezahlen. Es gibt keine Missverständnisse, wenn man beim Kellner die Rechnung zahlt. Wenn aber der Mann am Nebentisch den Geldschein rasch klaut, bevor der Kellner ihn entdeckt hat, dann gibt es unnötigen Ärger. Somt zwar erlaubt, doch nicht sicher. Ebenso peinlich, wenn der Kellner den Gast an der Tür verschwinden sieht, doch den Geldschein noch nicht entdeckt hat, weil der Tisch in der hinteren Ecke steht. Wenn schon, dann Augenkontakt zum Keller aufnehmen und Geld -für ihn sichtbar- hinlegen. Im Stammlokal problemlos, wenn diese Art eingespielter Brauch wurde.
Warum? Wen ich bestelle muss ich doch für das Essen zahlen, oder? Vielleicht hab ich dich falsch verstanden.