Ist es möglich die 13te klasse nachzuholen, nachdem man nach der 12ten krankheitsbedingt ein Jahr krankgeschreieben war?

2 Antworten

Die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt 4 Jahre.

Solltest du bereits einmal ein Jahr (11 Klasse oder 12 Klasse) wiederholt haben, ist es nicht möglich noch ein weiteres Jahr zu wiederholen. Egal ob freiwillig oder unfreiwillig wiederholt, ist die Höchstverweildauer bei 4 Jahren.

Wirst du am Ende der 4 Jahre für die Abiturprüfungen zugelassen, bestehst diese aber nicht, darfst du jedoch noch einmal wiederholen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Red mit der Schuldirektion. Die können Auskunft und Rat geben.