Ist es legal wenn ein Volljähriger Schüler was mit einer Lehrerin aus einer anderen Schule hat?

5 Antworten

Legal ja, wenn der Schüler mindestens 14 Jahre ist. Ob es ruftechnisch für die Lehrerin so gut ist weiß man nicht.

da die Lehrerin viel dem Urteil von Eltern und Schülern ausgesetzt ist würde ich es eher jeder Lehrkraft abraten. Aber legal ist es.

Da kein Abhängigkeitsverhältnis (zumindest mal betreffend Schule und allem, was damit zusammenhängt) besteht, gibt es bei dieser Konstellation auch keine Regeln zu beachten.


Badewanne48  26.10.2023, 20:33

Ich hatte auch schon diverse Affären mit meiner Lehrerin gehabt,

aber sie ist ja auch jünger als ich gewesen.

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Natürlich. Die beiden stehen ja in keinem schulischen Verhältnis und damit auch keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zueinander. Der müsste nicht mal Volljährig sein.

Absolut legal wenn beide wollen.