Mit Lehrerin Verhältnis haben?

8 Antworten

Warte, verstehe ich nicht. Meinst du, ob es legal ist über private Themen mit der Lehrerin zu reden oder eine ernsthafte Beziehung zu führen?

Eine ernsthafte Beziehung ist so weit ich weiß zwischen Lehrer und Schüler nicht erlaubt. Erst, wenn der oder die Schüler/in von der Schule abgeht.

Wenn beide auf dieselbe Schule gehen, dann wissen Schüler heute auch, dass da kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler sein darf.

Nur auf dem Gang reden kannst du mit jedem Lehrer.

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Nein, das ist nicht erlaubt. Da im Falle eines Minderjährigen das Prinzip eines Vertrauensverhältnis gilt.

Normal darf man ab 14 Jahren mit jedem Erwachsenen Sex haben. Ausgenommen der Teenager hat eine geistige Einschräung, ist behindert oder befindet sich in einem Vertrauensverhältnis. Dazu gehören Lehrer, Ärzte, Erzieher, Pädagogen.

Ein Missbrauch kann und wird bei minderjährigen strafrechtlich belangt.

Wenn die Person volljährig ist, darf sie mit der Lehrkraft Sex haben. Aber die Lehrkraft darf umgekehrt keinen Sex mit dem Schüler haben. Da dies gegen den Arbeitsvertrag und die Moral Klausel der Schule verstößt. Selbst wenn der Schüler schon volljährig ist. Es hätte keine rechtlichen Konsequenzen. Dem Schüler passiert nichts. Der Lehrer verliert aber vermutlich seinen Job oder wird abgemahnt.

Aber Schüler und Lehrer können eine Beziehung nach der Schulzeit miteinander eingehen.


adelaide196970  11.01.2023, 23:32

im 4. Absatz widersprichst du dich. Der volljährige Schüler darf Sex mit der Lehrkraft haben, aber umgekehrt darf die Lehrkraft nicht mit dem Schüler Sex haben. ??

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Fotograf1986  11.01.2023, 23:38
@adelaide196970

Das ist kein Wiederspruch. Wenn der Schüler volljährig ist, darf er Sex mit einer Lehrkraft haben. Das ist gesetzlich erlaubt.

Auch der Lehrer darf rechtlich Sex mit dem Schüler haben.

Allerdings steht im Arbeitsvertrag von Lehrern das sie es nicht dürfen.

Weil ein Lehrer auch repräsentativ die Schule vertritt.

Hat er dennoch Sex mit einem Schüler, verstößt er gegen seinen Arbeitsvertrag. Was eine Abmahnung oder auch Kündigung rechtfertigt.

Für den Schüler hat dieser Arbeitsvertrag keine Gültigkeit. Somit hat es auch keine Konsequenzen für den Schüler, wenn er/sie Sex mit einer Lehrkraft hat. Vorausgesetzt, der Schüler ist volljährig.

Also kein Wiederspruch. Alles Gut

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"... mit seiner Lehrerin". Also unterrichtet sie ihn doch.

Nein, das geht nicht. Auch nur auf dem Gang mal sehen und sprechen, da ist bereits das Abhängigkeitsverhältnis gegeben. Sie könnte ja theoretisch morgen schon eine Vertretung in deiner Klasse machen müssen.