Krav maga zur selbstverteidigung, was ist erlaubt und wie weitbdarf man gehen um sich selbst zu schützen?

4 Antworten

Notwehr ist in §32 StGB geregelt. Darin steht nichts von Verhältnismäßigkeit. Die Verteidigung muss nur "erforderlich" sein.
Du musst dich nicht auf einen Kampf gleich/gleich mit ungewissem Ausgang einlassen.
Wenn es erforderlich ist um den Angriff abzuwehren kannst du den Angreifer auch mit dem ersten Schlag töten.
Ob das erforderlich war entscheidet hinterher ein Gericht.

ohh Mann, wieder ganz viel Halbwissen bzw gar kein Wissen hier !!

Also deine Frage ist nicht so ganz einfach zu beantworten.

Grundsätzlich ist Selbstverteidigung natürlich im Rahmen der Notwehr bzw Nothilfegesetze natürlich legal und straffrei !

Dabei ist laut Gesetz " Das mildeste Mittel das jemandem zur Verfügung steht zu wählen " aber was heisst das eigentlich ?

Nun einige Beispiele: Gehen wir dabei davon aus das du schon einige Zeit Krav Maga o.ä trainierst wobei das vor Gericht regelmäßig belangenlos ist da außerhalb bestimmter Berufsgruppen (Polizisteno.ä on keinem Zivilisten erwartet werden kann sich nur aufgrund von bestimmten Hobbys in einer Notwehrsituation anders zu verhalten bzw anders zu handeln ! Einfach mal die gängige Rechtsprechung hierzu beachten.

Wichtig zu sagen ist das Recht, Unrecht nicht zu weichen braucht ! Bedeutet ihr müsst euch im Zweifel nicht selbst in Gefahr bringen indem ihr eine Technik oder sonstiges anwendet die absichtlich schwach gewählt wurde ! Damit ist nicht das mildeste Mittel gemeint.....

Gemeint ist damit bsp folgendes .... Du wirst nachts verfolgt .... als Frau der Verfolger packt dich du gibst ihm einen Kniestoß in die Weichteile und rennst weg .... Absolut im Rahmen des Gesetzes ! Er kann dich theoretisch zwar anzeigen hat damit aber keinen Erfolg

Unverhältnismässig wäre dagegen bsp das nachtreten also nach dem kniestoß würde der Täter kampfunfähig und die Frau tritt im mehrfach gegen den Kopf .... Hier gibt es zwar unter umständen die sogenannte " Notwehrüberschreitung" bei der es geringere Strafen gibt aber eine Strafe wäre durchaus möglich .... Wichtig aber sollte sich der Gegner auch am Boden noch wären darf getreten werden !

Wie weit darf man gehen ? Hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.... Wo,Wann,Wie und von Wievielen wird jemand angegriffen ? Wieviele werden angegriffen ? Wie ist der eigene Zustand ( Stichwort : Alkohol ) , Sind Waffen im Spiel , Ist man selber eine Frau oder ein Mann usw

Grundsätzlich kann man einfach sagen : Je schwerer der Angriff , desto schwerer kann auch die Verteidigung sein.

Falls noch fragen offen bleiben , frag ruhig ;)

Grüße von jemand der schon lange u.a Krav Maga trainiert und angehender Instruktor in mehreren Bereichen ist ;) Glaub hier nicht alles !!


nochnefrage  04.05.2021, 17:35
ohh Mann, wieder ganz viel Halbwissen bzw gar kein Wissen hier !!

Hi, das könnte daran liegen, dass das hier kein Juraforum ist! Jeder hilft hier freiwillig, unentgeltlich, so gut es geht, dass darf man ruhig freundlich kommentieren und honorieren ;-)

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Du darfst dich insoweit verteidigen, dass der Angreifer dir nicht mehr gefährlich werden kann. Alles was darüber hinaus geht, ist Gewalt und keine Selbstverteidigung mehr und somit auch strafbar.


BlueMonster 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 11:32

also ich darf mich solange verteidigen bis der Angreifer nicht mehr in der lage ist oder aufgibt?

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Du darfst dich soweit wehren , bis er nicht mehr angriffsfähig ist.

D.h wenn er am Boden liegt und sich kaum mehr bewegt und du weiter drauftretest machst du dich strafbar.